Bremer V-Mann-Skandal: Anwaltskammer verteidigt den Rechtsstaat
Ein Anwalt ist zum Rücktritt von seinem Amt als Verfassungsrichter gedrängt worden. Das, so die Anwaltskammer, verletze rechtsstaatliche Grundsätze.
In der Bremer V-Mann-Affäre hat sich die überparteiliche Hanseatische Rechtsanwaltskammer mit einer Erklärung zu Wort gemeldet: In der erinnert sie daran, dass die Beteiligung des Anwalts Anatol Anuschewski an einem Konfliktgespräch von Angehörigen der Interventionistischen Linken (IL) mit einem Spitzel zu den vom Grundgesetz geschützten beruflichen Aufgaben des Juristen gehört hatte. Und zwar „unabhängig davon, wer der Mandant ist, und selbst dann, wenn sein Auftraggeber im Konflikt mit der Verfassung steht“.
Allem Anschein nach gestützt auf Infos direkt vom Verfassungsschutz hatte das Magazin Der Spiegel die konfliktträchtige Unterredung zum „Verhör“ stilisiert, die Teilnahme Anuschewskis öffentlich gemacht und sie skandalisiert. Aufhänger dafür war, dass der Rechtsanwalt bis dahin im Ehrenamt als Stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof fungierte: Diese werden in Bremen auf Vorschlag der Fraktionen von den Abgeordneten der Bürgerschaft gewählt.
Von dort war unmittelbar nach der Berichterstattung Anuschewskis Rücktritt gefordert worden, durch die Blume auch von der Spitze der Linksfraktion, die Anuschewski seinerzeit für das Ehrenamt vorgeschlagen hatte.
Besonders energisch trat der Grünen-Fraktionsvorsitzende Emanuel Herold dafür ein. Der, immerhin promovierter Politologe, hatte verlautbart, „die Wahrnehmung von höchstrichterlichen Aufgaben“ vertrage sich nicht mit der Beteiligung an einem solchen von der IL gesuchten Gespräch. Das gelte auch, „falls er diese als Anwalt begleitet haben sollte“ präzisierte Herold sogar noch.
Ähnliche Tönen waren aus dem rechtsbürgerlichen Lager zu vernehmen. Die CDU-Fraktion ging noch über die Rücktrittsforderung hinaus. Sie leitete aus dem vermeintlichen Fall Anuschewski die Begründung für Misstrauensanträge gegen die Senatorinnen der Linken Kristina Vogt (Wirtschaft) und Claudia Bernhard (Gesundheit) ab.
Als Angriff auf den Rechtsstaat gewertet
Folgt man der Rechtsanwaltskammer, erweisen sich solche Einlassungen als Angriff auf den Rechtsstaat. Die Berufsorganisation hat die Rechtsaufsicht über alle Anwält*innen des Bundeslandes Bremens und ist zuständig für deren Zulassung. Im Zuge der Debatte sah sie sich nun genötigt, daran zu erinnern, dass der Rechtsanspruch auf anwaltliche Vertretung ohne jede Einschränkung „ein elementarer rechtsstaatlicher Grundsatz“ ist.
Auf die Frage, ob ein Rechtsanwalt, der ein Mandat für eine Gruppierung wahrnimmt, die möglicherweise im Konflikt mit der Verfassung steht, das Amt des Richters am Staatsgerichtshof ausüben kann, gibt es dementsprechend laut Kammerpräsident Jan Büsing eine sehr klare Antwort. „Die Antwort lautet: Ja“, schreibt Büsing.
Er erinnerte in seiner Erklärung daran, dass einem Rechtsanwalt folgerichtig auch nicht irgendein Nachteil daraus entstehen dürfe, „dass er im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Mandate übernimmt, auch wenn sie politisch, moralisch oder ethisch sensibel erscheinen“. Nur berufliches Fehlverhalten eines Anwalts dürfe weitere Konsequenzen nach sich ziehen, nicht aber die Übernahme eines Mandates an sich.
Ohne Verstoß gegen die bundesweit einheitliche Rechtsanwaltsordnung dürfe er nicht daran gehindert werden, das Amt eines Richters am Staatsgerichtshof wahrzunehmen. Anuschewski hatte sich freilich dennoch zurückgezogen.
CDU schweigt auf Nachfragen zu ihrer Rechtsauffassung
Auf die Frage, ob sie eine von der Auffassung der Anwaltskammer abweichende Rechtsauffassung vertritt, gibt die CDU-Fraktion keine Antwort. Die Grünen-Fraktionsspitze fühlt sich missverstanden. „Man darf auch Richter kritisieren“, so Carsten Werner zur taz. Bei Herolds Ausführungen habe es sich um „politische und nicht juristische Aussagen“ gehandelt. Zudem habe man beim Angriff auf Anuschewski allein „den Richter gemeint und nicht den Anwalt“.
Mitarbeit Eiken Bruhn
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