Bremer Klimaschutzgesetz: Klimaschutz wird verbindlich
Bremens eigenes Klimaschutzgesetz beinhaltet wenig neue Vorhaben, aber der Umweltsenator hält es für „ambitioniert“.
Bremen will als drittes Bundesland nach NRW und Baden-Württemberg ein eigenes Klimaschutzgesetz verabschieden. Den Entwurf für ein „Klimaschutz- und Energiegesetz“ hat Umweltsenator Joachim Lohse (Die Grünen) am Dienstag vorgestellt. Angestrebt wird, den CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent zu reduzieren und bis 2050 Strom und Wärme vollständig aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Obwohl die Stahlindustrie in Bremen von den Regelungen ausgenommen wird, bezeichnet selbst Lohse diese Pläne als „ambitioniert“.
Neu sind die freilich nicht, denn sie sind bereits im „Klimaschutz- und Energieprogramm 2020“ des Senats aus dem Jahr 2009 festgeschrieben sowie im rot-grünen Koalitionsvertrag. „Durch die Gesetzesform wird das allerdings jetzt auch verbindlich gemacht“, sagt Lohse mit Blick auf die nächsten Bürgerschaftswahlen.
Ein „Klimaschutzmanagement“ soll das Land und die Kommunen bei der Umsetzung der Ziele unterstützen, die Einhaltung der Klimaschutzziele soll durch die Verpflichtung zur regelmäßigen Wiedervorlage gewährleistet werden, auch das C02-Monitoring wird gesetzlich verbindlich, „mit dem Auftrag an den Senat, gegebenenfalls auch nachzusteuern“, so Lohse.
Das tut schon jetzt Not, denn die letzten Zahlen des Statistischen Landesamtes sind nicht besonders erfreulich: Insgesamt hat sich von 1990 bis 2011 der C02-Ausstoß in Bremen nur um knapp 11 Prozent verringert, wobei der Strombedarf der bremischen Wirtschaft sogar stagniert. Viele Änderungen seien allerdings laut Lohse dort noch nicht erfasst wie das im November 2011 in Betrieb genommene Wasserkraftwerk; „Neuere, belastbare Zahlen erwarten wir innerhalb der nächsten vier Wochen.“ Trotzdem räumt auch er ein, dass angesichts der letzten Bilanz die Einsparpläne von 40 Prozent bis 2020 „sehr ambitioniert“ seien.
Die im Gesetz festgeschriebenen energetischen Anforderungen an öffentliche Gebäude beinhalten gängige Praxis: „Bremen hat bereits jetzt eine Energierichtlinie, an die sich alle Ressorts halten müssen – insofern verursacht das Gesetz dem Land keine neuen und zusätzlichen Kosten“, so Lohse.
Kein Rechtsanspruch auf Förderung
Gebäude, die sich nicht in öffentlicher Hand befinden, erhalten zur energetischen Sanierung Fördermittel vom Land – aber auch nur, sofern das finanziell machbar ist: In Paragraf 12 des Entwurfs heißt es: „Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.“ Und die Bezahlbarkeit von Mieten in teuren energetischen Neubauten ist laut Lohse durch das Wohnraumförderprogramm sowie die 25-Prozent-Quote für sozialen Wohnbau gewährleistet.
Der Entwurf kommt nun zur Abstimmung in die anderen Ressorts und in die Bürgerschaft, in Kraft treten könnte das Gesetz Anfang 2015: „Grundsätzliche Debatten erwarte ich darüber eigentlich nicht“, so Lohse.
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