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Bremens Innensenator bricht KirchenasylAbschiebung scheitert an Zivilgesellschaft

Rund 100 Engagierte verhindern eine nächtliche Abschiebung aus der Zionskirche. Grüne und Linke distanzieren sich vom Bruch des Kirchenasyls.

Unter dem Dach der Kirche soll es Schutz geben für Verfolgte. Doch auch in Bremen wird das neuerdings nicht mehr respektiert Foto: Friso Gentsch/dpa

Bremen taz | Um halb vier Uhr morgens läuten die Glocken an der Zionskirche in der Bremer Neustadt. Die Polizei hat zu diesem Zeitpunkt die Kirche umstellt, mit drei Mannschaftswagen ist sie vor Ort. Im Gemeindesaal stehen rund hundert Menschen, die die Nacht von Montag auf Dienstag in der Kirche verbracht haben, mit Schlafsäcken und Isomatten. Jetzt sind alle wach. So erzählen es Beteiligte am Tag danach.

Kirchenmitglieder sind dabei, Men­schen­rechts­ak­ti­vis­t*in­nen und Anwohner*innen. Schützen wollten sie Ayoub I. Der junge Somalier hat von der evangelischen Gemeinde Kirchenasyl bekommen. Die Bremer Innenbehörde will ihn abschieben, nach Finnland, wo er zunächst seinen Asylantrag gestellt hatte. Dafür ist Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) bereit, das Kirchenasyl zu brechen – das ist in Bremen seit 30 Jahren nicht passiert.

Die Polizei macht zunächst kehrt, kommt aber nach kurzer Zeit zurück. „Ich möchte da nicht mit vollem Polizeiaufgebot reingehen“, habe ihm ein Zivilpolizist gesagt, erzählt Gemeindepastor Thomas Lieberum, und an seine Vernunft appelliert. Die Kirche bekäme doch auch nur Ärger, wenn die Leute die Polizei weiter von ihrer Arbeit abhielten. „,Wir stehen hier friedlich und fühlen uns tief verwurzelt im Glauben', habe ich ihm daraufhin gesagt. Ich glaube, das hat er nicht ganz verstanden.“

Reiner Selbstzweck war die theologische Diskussion nicht. „Natürlich habe ich auch gehofft, dass die Zeit vergeht“, so der Pastor. „Der Abschiebeflug nach Finnland war ja für eine bestimmte Uhrzeit gebucht.“ Irgendwann zieht die Polizei ganz ab. Für diese Nacht ist I. gerettet.

Kirchenasyl-Bruch liegt im Trend

Jahrzehntelang war die Tradition, dass Kirchen besonderen Härtefällen trotz anderslautender Behördenentscheidung humanitäres Obdach vor dem Zugriff des Staates gewähren, akzeptiert worden. Doch in diesem Jahr haben schon mehrere Bundesländer ihre Politik geändert – und erstmalig auf Abschiebungen aus dem Kirchenasyl gesetzt.

Die Zahl der Kirchenasylfälle war zuvor stark gestiegen – während zeitgleich der gesellschaftliche Druck gewachsen ist, Abschiebungen durchzuführen. Auch in Bremen lassen sich beide Entwicklungen ablesen: Erst Mitte November hatte eine Liste des Migrationsamtes von 111 gescheiterten Abschiebungen 32 auf Kirchenasyl zurückgeführt. Innensenator Mäurer hatte noch im Oktober mit einer „Zentralstelle für Rückführungen“ auf mehr Abschiebungen gesetzt.

Der Somalier Ayoub I. ist seit einigen Wochen im Kirchenasyl der Ziongemeinde. Laut Dublin-Regelung müsste er nach Finnland zurück, wo er zuerst Asyl beantragt hatte. Doch dort hat er Gewalt durch Pushbacks erfahren: Zwischen Russland und Finnland werden Geflüchtete in einer Art Niemandsland hin und her geschickt.

Bruch des Kirchenasyls in Norddeutschland

Mit einem Rammbock drang die Polizei in Schwerin Ende Dezember 2023 ins Kirchenasyl ein, um zwei volljährige Söhne einer sechsköpfigen afghanischen Familie abzuschieben. Die Mutter – eine afghanische Frauenrechtlerin und TV-Journalistin – verhinderte die Abschiebung, indem sie drohte, sich und die Kinder umzubringen.

Eine vierköpfige russische Familie wurde im Mai aus einer Kirchenwohnung in Bienenbüttel (Landkreis Uelzen) abgeschoben. Der Vater und der Sohn sind Kriegsdienstverweigerer und hatten einen Einzugsbefehl der russischen Armee erhalten. Die Mutter ist schwer psychisch krank und wurde in Deutschland behandelt. Sie wurden nach Spanien geflogen.

Ein 29-jähriger Afghane, der zur diskriminierten Minderheit der Hazara gehört, wurde im September aus Hamburg abgeschoben. Er ist psychisch krank und lebt seit neun Jahren in Europa. Die Beamten brachten ihn nach Schweden, wo sein Asylgesuch bereits abgelehnt worden war. Er kam wieder und wurde in Glückstadt inhaftiert. Von dort wurde er im November wieder nach Schweden gebracht.

Menschenrechtswidrig sei das, sagt Lars Ackermann, der in Bremen beim Verein „Zuflucht“ für die Kirchen Anträge auf Kirchenasyl prüft – und auch Ayoub I. als Härtefall aufgenommen hat. Wenige Tage noch müsste I. aushalten, dann würde die Rückführung nach Dublin-Regelung verfallen: Am Samstag hält sich I. ein halbes Jahr in Deutschland auf.

Für die Bremer Innenbehörde ist der Fall scheinbar klar: Das Härtefall-Dossier, das die Kirche für ihn eingereicht hatte, war vom Bundesamt für Migration (BAMF) abgelehnt worden – damit müsse das Kirchenasyl enden.

Mäurer gibt sich empört über die nächtliche Versammlung der Menschen in der Zionskirche: Gemeindemitglieder, aber auch „teilweise Vermummte“ hätten sich der Polizei entgegengestellt – und das Läuten der Kirchenglocken mitten in der Nacht sei „an Zynismus nicht zu übertreffen“. „Mit der Aktion wird gegen eine gültige Vereinbarung verstoßen. Staat und Kirchen müssen darüber dringend reden.“

Gemeint ist eine Vereinbarung aus dem Jahr 2015, in der die Kirchen und das BAMF versucht hatten, Regeln für den Ablauf des Kirchenasyls aufzustellen. Die Vereinbarungen werden seit diesem Jahr von Landesbehörden und Kirchen unterschiedlich interpretiert: Die staatlichen Vertreter pochen auf einen Absatz, dass das Kirchenasyl drei Tage nach abgelehntem Härtefalldossier enden muss. Die Kirchen beharren darauf, dass dieser Satz nachträglich vom BAMF ergänzt wurde – und nie Teil der Vereinbarung war.

Fakt ist: Seit Bestand der Vereinbarung stellte ein abgelehntes Härtefalldossier für den Staat nie einen Anlass dar, das Kirchenasyl tatsächlich zu brechen – obwohl auch in der Vergangenheit eine überwältigende Mehrheit der Anträge „ohne echte Einzelfallprüfung“, wie Lars Ackermann sagt, abgelehnt worden war. Die Empörung des Innensenators über den Rückhalt der Kirche für Ayoub I. kommt daher einigermaßen überraschend.

Zumal die versuchte Abschiebung zumindest die Dehnung eines eigenen Erlasses der Innenbehörde von 2020 darstellt. Darin ist festgehalten, dass aus „besonders sensiblen Bereichen“ – unter anderem sakralen Räumlichkeiten – ein „polizeiliches Einschreiten ausschließlich zum Zwecke der (…) Abschiebung regelmäßig nicht erfolgen“ soll.

Wenn das angeblich so liberale Bremen mit seiner rot-grün-roten Regierung das Kirchenasyl bricht, dann hat das eine negative Signalwirkung an das ganze Bundesgebiet.

Gundula Oerter, Flüchtlingsrat Bremen

Die Innenbehörde kontert, „ausnahmsweise“ sei eine solche Abschiebung – nach besonderer Prüfung durch den Innensenator – aber auch nach diesem Erlass möglich. Worin die besondere Ausnahme im Fall von Ayoub I. gegenüber früheren Fällen von Kirchenasyl besteht, wird nicht deutlich.

Einen Widerspruch sieht der Flüchtlingsrat, der maßgeblich daran beteiligt war, Menschen für die Nachtwache in der Kirche zu mobilisieren, auch zum Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung: Dort ist eine „humanitäre Migrationspolitik“ als Ziel festgehalten.

Regierungsfraktionen überrascht

Tatsächlich wurden die Regierungsfraktionen von der Entscheidung des Innensenators offenbar überrascht. Grüne und Linke reagierten scharf. „Dass die Verantwortlichen im Senat nun nicht mal vor kirchlichen Räumen zurückschrecken, ist eine Zäsur“, so Sophia Leonidakis, Vorsitzende der Linksfraktion. Auch Henrike Müller, die Fraktionsvorsitzende der Bremer Grünen, wird deutlich: „In diese Schutzorte mit Polizei eindringen zu wollen, ist politisch falsch und menschlich unanständig.“ Die SPD-Fraktion antwortet nicht auf eine Anfrage der taz.

Pastor Lieberum zeigt sich enttäuscht vom Senat. Pikant sei, dass Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) noch am Montag beim Jahresempfang der Bremischen Evangelischen Kirche den Verein „Zuflucht“, zuständig für die Kirchenasyle in Bremen, für seine Arbeit gedankt hatte. Die Senatskanzlei möchte sich zu der Frage, ob der Bürgermeister vorab von der geplanten Abschiebung wusste, nicht äußern.

Auch wenn die Polizei in der Nacht von Montag auf Dienstag abgezogen ist: Die Gefahr scheint noch nicht gebannt. Die Innenbehörde erklärt, das weitere Vorgehen sei noch „in Abstimmung.“ „Wir rechnen jedenfalls mit weiteren Versuchen“, sagt Gundula Oerter vom Flüchtlingsrat Bremen. Konkret bedroht sind neben Ayoub I. noch zwei weitere Somalier im Kirchenasyl in anderen Gemeinden, deren Härtefalldossiers gerade vom BAMF abgelehnt wurden.

„Für die Zukunft des Kirchenasyls in Bremen ist der Bruch eine Vollkatastrophe“, sagt Pastor Lieberum, „dass es selbst im weltoffenen Bremen nicht mehr akzeptiert wird, das macht so viel kaputt.“ Eine ähnliche Sorge treibt auch Oerter um: „Wenn das angeblich so liberale Bremen mit seiner rot-grün-roten Regierung das Kirchenasyl bricht, dann hat das eine negative Signalwirkung an das ganze Bundesgebiet“, sagt sie. „Das ist ein Dammbruch.“

Auch die nächste Nacht will Gundula Oerter in der Kirche schlafen; sie rechnet mit vielen weiteren Engagierten. Auf diese Art kann zumindest die Abschiebung von Ayoub I. bis Samstag eventuell verhindert werden. Ermutigend sei die Solidarität der vielen Menschen, die sich in der Kirche die Nacht um die Ohren geschlagen hätten. „Wir brauchen solche Orte des kollektiven Widerstands“, sagt Oerter. „Sich gemeinsam der rechten Politik der Mitte entgegenzustellen, ist eine stärkendes Erfahrung.“

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12 Kommentare

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  • Das Kirchenasyl darf nicht gebrochen werden.

    Die Politik sollte erst reden und dann handeln, nicht umgekehrt.



    Ich vermute leider, dass die Politik mit der Aktion in die Presse wollte.

    Und die Skandalisierung (wie hier in der taz) sogar wollte, weil viele Bremer sich warhscheinlich eher darüber freuen, wenn ein Mensch tatsächlich dorthin in die EU muss, wo er zunächst war. Und es sind bald Bundestagswahlen.

    Leider sollten die Kirchen verstehen, dass sie keine jungen nichtverheirateten Männer mit Dublin Schweden, Finnland, Dänemark, Norwegen aufnehmen können. Das ist hart, hilfesuchende Menschen wegzuschicken und es trifft dann viele engagierte Menschen emotional tief, aber diese Gruppe Geflüchteter (Männer, Dublin-Skandinavien) hat inzwischen keine Chance mehr, in Deutschland zu bleiben.

  • Ich finde die hinter dem Kirchenasyl stehende Vorstellung seltsam, dass die Kirche ein Schutzraum vor dem Rechtsstaat ist. Nach meinem Verständnis ist der Rechtsstaat der Schutzraum, der alle, die hier leben, vor Willkür, Paralleljustiz und auch der Übergriffigkeit religiöser Gemeinschaften schützt. Wenn die Regeln der Kirche denen das Rechtsstaates übergeordnet werden, oder der Staat seine Gesetze aufgibt, weil sie der Kirche nicht passen, wird es etwas fragwürdig.

    • @Milky:

      Die Kirche ist kein Schutzraum vor dem Rechtsstaat. Kirchenasyl ist eine abgesprochene, traditionelle Vorgehensweise und die Kirche steht mit den Behörden in Kontakt. Wie kommen Sie zu dieser Idee?

      • @Andreas_2020:

        Ja, die Kirche steht mit den Behörden in Kontakt und hält sich dann nicht an die Absprachen. Das Kirchenasyl muss beendet werden, wenn der Härtefallantrag geprüft ist. Die Kirche weigert sich dann aber, das anzuerkennen. Sie weigert sich also den Rechtsstaat, der aus Freundlichkeit "Kirchenasyl" duldet, anzuerkennen und meint, Widerstand gegen seine Entscheidungen organisieren zu müssen, wie man ja gerade sieht. Deswegen komme ich darauf. Wegen der Realität.

        • @Milky:

          Das Gegenteil ist der Fall, die Vereinbarung wird von den staatlichen Stellen unterlaufen (Härtefallanträge werden gar nicht richtig ernstgenommen und ohne Prüfung abgeschmettert und die 3-Tage-Regelung haben die staatlichen Vollzugsorgane hinzuerfunden, obwohl sie gar nicht vereinbart war) und dann auch gebrochen, das ist die Realität.



          Die Staatsgewalt sitzt immer am längeren Hebel und kann gegenüber rechtlosen Menschen ohne Bürgerrecht durchgreifen. Die brauchen Schutz, weil der Rechtsstaat ihn für sie nur begrenzt vorhält.



          Die Gegner des Kirchenasyls, die solche Argumente bringen wie Sie, stellen sich auf die Seite der staatlichen Gewalt gegen schitzlose Menschen und denken dabei noch, das wäre ein Dienst am Rechtsstaat. Das ist mitnichten der Fall. Willkür des Staates mit bürgerschaftlichen Mitteln entgegenzutreten, wie es im Kirchenasyl geschieht, ist eine rechtsstaatliche Errungenschaft. Wird sie ausgehebelt, leidet der Rechtsstaat.

  • Ich verstehe nicht, wie man als aufgeklärter Mensch das Kirchenasyl verteidigen kann. Und zwar völlig unabhängig von der Frage, ob der Umgang mit I. für legitim gehalten wird oder nicht.

    Es ist zutiefst anachronistisch, dass einer demokratisch nicht legitimierten Organisation wie einer Kirche das Recht zugebilligt werden könnte, staatliches Recht zu brechen! Wo kommen wir hin, wenn die Gesetze nicht mehr für jeden gelten? Was kommt als nächstes? Sollen die Anhänger des fliegenden Spaghetti-Monsters als nächstes entscheiden, wer in Deutschland ausgewiesen wird oder irgendein Ortsverein der Grünen Jugend?

    Niemand steht über dem Gesetz! Erst Recht nicht eine Organisation, in deren Namen in den letzten 1000 Jahren derartig viel Leid und Terror verursacht worden ist, wie die Kirche!

    • @thd:

      Kirchenasyl ist ein Instrument der Menschlichkeiit, wenn der Rechtsstaat versagt. Darum geht es, nicht um religiöse Vorstellungen oder gar Gesetzesbruch. Der Staat ist wichtig, hat aber seine Begrenzungen, gerade im Umgang mit rechtlosen Menschen ohne Bürgerrechte. Die vor staatlicher Gewalt zu schützen, ist Aufgabe menschlich eingestellter Bürger, und die gibt es halt in den Kirchen.

  • Kirchenasyl ist nur ein weiterer Grund dafür, dass man aus der Kirche austreten sollte.



    Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich bestimmte Institutionen über den Rechtsstaat stellen und meinen, ihre eigenen Gesetze machen zu können...deren finanzielle Folgen dann wieder von der Gemeinschaft getragen werden müssen.

  • Das Landratsamt Pirna hat im September eine bereits installierte Ausstellung über die Geschichten von Geflüchteten über Nacht deinstalliert - wohl aus Angst vor dem Alltagsrassismus der eigenen Mitarbeiter*innen. Zuflucht fanden die Geschichten dann in einer Kirche. Beim Bruch des Kirchenasyls war wohl u.a. das Land Niedersachsen ein Vorreiter - längst wird auch von Sozialdemokraten ("Im großen Stil abschieben") Wahlkampf mit handstreichartigen Abschiebeaktionen und Bruch des Kirchenasyls gemacht. Vielleicht sollten im weitesten Sinne "linke", für Menschenrechte und Solidarität engagierte Menschen im großen Stil Asylrechtsstaatlichkeitsräume stärken, um rechtsfreie Räume populistischer Politik und libertär-identitär persiflierter Staatlichkeit zurückzudrängen. Wenn die Bahn, Shopping-Malls etc. qua Hausordnung "Bettelei" verbieten und Menschen vor ihren Türen erfrieren lassen dürfen, muss es qua Hausordnung/en auch möglich sein, ein antirassistisches und antisozialdarwinistisches Gemeinwesen in Fragmenten zu bauen.

    • @Blanc-Qui:

      Es geht hier nicht um eine klassische Abschiebung, sondern der Geflüchtete hat das Asylverfahren in Finnland abgebrochen, um ein weiteres Verfahren in Deutschland zu beginnen. Da Finnland die Akten behandelt, ist er verpflichtet, nach Finnland zurück zukehren. Und die Kirche hätte bei genauer Prüfung, diesen Mann ein Kirchenasyl nicht anbieten können, zumindest nach den Informationen, die hier angeboten wurden. Und die Regierung ist leider tatsächlich angehalten, die Dublin-Regelung durchzusetzen, weil von 100 Geflüchteten, die in die EU einreisen, 60 nach Deutschland kommen, obwohl sie definitiv in anderen Staaten zuerst einreisen. Und es gibt momentan keinen Grund, ein Asylverfahren in Finnland skeptisch zu sehen.

      • @Andreas_2020:

        Die überragende Mehrheit der "Kirchenasyle" sind Dublin-Asyle, das kommuniziert die Kirche ganz offen. Sie möchte das Dublin-Prinzip anscheinend nicht anerkennen und verschleppt mit dem Kirchenasyl systematisch die Fristen. Man kann das fragwürdig finden, ich sehe es jedenfalls kritisch.

      • @Andreas_2020:

        Finnland wollte ihn nach Russland "pushen", haben Sie das überlesen?