Braucht Berlin die 15 Kilometer?: Viel Symbolik, wenig Nutzen

Welchen Sinn hat eigentlich die „15-Kilometer-Regel“ für BerlinerInnen? Das fällt selbst Senatsmitgliedern nicht leicht zu erklären.

Ortsausgangsschild Berlin

Wohin soll's denn gehen? Foto: imago images / F. Berger

Der Finanzsenator wirkte, als halte er selbst eher wenig von der Anti-Corona-Maßnahme, die er am Dienstag mitbeschlossen hatte. Matthias Kollatz (SPD) schlingerte herum, als er auf der Pressekonferenz erklären sollte, was die 15-Kilometer-Regel, die 15-Kilometer-Regel, die noch in dieser Woche in Kraft treten sollnoch in dieser Woche in Kraft treten soll, tatsächlich bringt.

Die Widersprüchlichkeiten springen einen ja geradezu an. Schon bei der Frage, wie das real aussehen soll, wenn eine Berliner Landesverordnung von der Brandenburger Polizei kontrolliert wird und umgekehrt. Dazu werde es Absprachen geben, so Kollatz. Nun ja.

Aber mal ganz konkret: Welchen Sinn hat diese Regel wirklich? Die Inzidenz der Corona-Infektionen lag in Berlin zuletzt deutlich unter der in den meisten angrenzenden Landkreisen. Wieso sollte es okay sein, dorthin zu fahren, solange der Wert in der Hauptstadt unter 200 liegt, ab 200 aber nicht mehr, auch wenn sich an dem Gefälle nichts ändert?

Und ergibt sich wirklich eine höhere Infektionsgefahr, wenn jemand aus der dicht besiedelten Stadt in einen Brandenburger Wald fährt, um dort etwas für seine Abwehrkräfte zu tun? Das wäre nach der 15-Kilometer-Regel nicht mehr möglich, wohl aber der Aufenthalt in einem Berliner Park.

Willkürliche Anwendung droht

Im Grunde, das räumte auch der Senator ein, geht es nur um ein neues Symbol für die schon geltende Maßgabe: Bleibt zu Hause! Tatsächlich dürfen BerlinerInnen schon jetzt nur mit „triftigem Grund“ auf die Straße – derer es allerdings eine ganze Menge gibt. Das wird bekanntlich kaum kontrolliert, und so wird es wohl auch mit der neuen Regel sein.

Genau das ist aber auch nicht unproblematisch: Denn es öffnet einen riesigen Graubereich, in dem einzelne Kontrollen dann fast Willkür-Charakter annehmen könnten. Müssen sich – wenn die Regel denn in Kraft tritt – einzelne Reisende am BER rechtfertigen, warum sie in ihre Heimat außerhalb Deutschlands fliegen? Und wie tun sie das? Vollkommen unwahrscheinlich ist das leider nicht.

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Jahrgang 1969, lebt seit 1991 in Berlin. Seit 2001 arbeitet er mit Unterbrechungen bei der taz Berlin, mittlerweile als Redakteur für die Themen Umwelt, Mobilität, Natur- und Klimaschutz.

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