Senat aktualisiert Corona-Maßnahmen: Zur Datsche darf man noch raus

Die Landesregierung schließt sich der 15-km-Regel an, lässt aber eher offen, was das genau bringt. Die Pflegeheime sind zu 70 Prozent durchgeimpft.

Das Foto zeigt ein weites Feld hinter einer Straße bei Ahrensfelde, an der Grenze zwischen Berlin und Brandenburg.

15 Kilometer weiter ist Schluss: Die berlin-brandenburgische Grenze bei Ahrensfelde Foto: dpa

BERLIN taz | Auch wenn die Ansteckungszahlen am Dienstagnachmittag mit 199,9 noch minimal unter dem Grenzwert lagen: Der Senat hat auch für Berlin festgelegt, dass sich – trifftige Gründe ausgenommen – kein Bewohner weiter als 15 Kilometer über die Stadtgrenze hinaus bewegen darf, sobald sich binnen sieben Tagen pro 100.000 Berliner 200 neue Corona-Infektionen ergeben. Sport, Einkäufe oder Kirchenbesuch gehören anders als sonst nicht zu den Ausnahmen, wohl aber die Fahrt zur Datsche, genauer zur eigenen oder gepachteten Immobilie.

Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) traf es am Dienstagnachmittag nach der Sitzung der Landesregierung, den Journalisten die jüngsten Neuerungen darzustellen. Dazu gehört neben der Übernahme der bundesweiten 15-km-Regel, dass Familien ihre Kinder weiter gemeinsam betreuen dürfen, um nicht die Notbetreuung nutzen zu müssen. Die verschärften Coronaregeln erlauben bisher nur Kontakte zwischen einem Haushalt und einer Person. Die Nachbesserung hatten bereits am Donnerstag im Abgeordnetenhaus die Grünen gefordert.

Nach dem konkreten Nutzen der 15-km-Regel gefragt, verwies Kollatz darauf, welche Orte dieser Umkreis noch umfasst – „auch Erich Honecker wäre in der 15-Kilometer-Zone nach Wandlitz (SED-Bonzen-Sitz in der DDR, d. taz) gekommen.“ Grundsätzlich sah er darin „einen Beitrag dazu“, Kontakte so weit wie möglich einzuschränken. Als kritische Begegnungsorte für Ausflüge erwähnte er Tankstellen, wo man vielleicht doch mit anderen zusammenstehe und eine Zigarette rauche.

Darüber hinaus aber ließ er offen, was sich der Senat konkret von der Regel verspricht. Brandenburg ist mit wachsender Entfernung von Berlin zunehmend weniger dicht bewohnt – wo dort also auch mangels der berüchtigten Thüringer oder Sauerländer Schlittenhügel die Gefahr einer Menschenballung bestehen könnte, blieb ungeklärt.

Grafik mit einem 15-Kilometer breiten Rand rund um die Stadtgrenze von Berlin

15 Kilometer schafft man ja auch mal locker mit dem Fahrrad, wenn man nicht aufpasst Foto: infografik

Zahlreiche Ausnahmen

Ausgenommen von der 15-Kilometer-Regeln sind laut Kollatz Fahrten zur Arbeit und zu ehrenamtlichen Tätigkeiten, Besuche im Krankenhaus, Termine bei Behörden, Schulbesuch oder die Wahrnehmung des Sorgerechts. Kirchenbesuch oder Sport – innerhalb Berlins zulässige Gründe, die eigene Wohnung zu verlassen – gehören nicht zu den Ausnahmen. So müssen auch Berliner Rennradfahrer, an weniger winterlichen Tagen sonntags in Massen unterwegs, auf den Tacho schauen und 15 km nach dem Ortsausgangsschild umkehren.

Der Verstoß soll zwar ein Bußgeld kosten, über dessen Höhe Kollatz sich nicht ausließ, doch grundsätzlich gehe es um einen Appell, Kontakte weiter zu vermeiden. „Das Ziel der Regelung ist nicht, die Staatseinnahmen zu maximinieren, sondern der Bevölkerung eine Orientierung zu geben“, sagte Kollatz.

Wenig anfangen konnte der Senator mit der am Morgen verbreiteten Kritik von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) an der aus seiner Sicht zu geringen Impfbereitschaft des Pflegepersonals. Söder hatte angeregt, über eine Impfpflicht für diese Gruppe nachzudenken. „In Berlin läuft das gut“, sagte Kollatz, „wir haben das Problem nicht ernsthaft.“ Es sei eher umgekehrt: „Die Pflegeheime wollen, dass der Impfbus kommt.“ Aktuell sei es so, „dass in den nächsten Tagen die Erstimpfung in den Pflegeheimen abgeschlossen sein wird.“

Nach Angaben von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) war bis Dienstag dort ein Großteil der Menschen geimpft. „Die Diskussion kommt zur Unzeit“, hatte Kalayci am Vormittag der Deutschen Presse-Agentur zur Impfpflicht gesagt, „Prioriät muss die Beschaffung von mehr Impfstoff haben.“

Haltung zu bayerischer FFP2-Pflicht offen

Dass im System der Corona-Ampel zwischenzeitlich erstmals alle drei Ampeln – Neuinfektionen, Verhältnis zwischen Infizierten und neu Angesteckten und die Auslastung der Intensivstationen mit Coronapatienten – „Rot“ zeigten, löst laut Kollatz keine zusätzliche Reaktion aus. Die Nachricht, dass in Bayern ab Montag für Supermärkte und den öffentlichen Nahverkehr FFP2-Masken Pflicht sein sollen, soll den Senat erst gegen Ende seiner Besprechung erreicht haben. „Ich bin sicher, dass das auf der nächsten Sitzung diskutiert wird“, sagte Kollatz. Bisher kann auch ein Halstuch oder Schal die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung sein.

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