Brandenburger Possen: Kampfhund sorgt sich um Kind
Ein Hund schmust am liebsten mit seinem besten Freund Dylan. Der Zehnjährige liegt im Wachkoma. Nun will Brandenburg den Hund kassieren, weil er gefährlich sei.
BERLIN dpa | Seit der Geburt liegt der zehn Jahre alte Dylan im Wachkoma. Ein Kampfhund ist der beste Freund des Schwerstkranken aus dem brandenburgischen Schönwalde/Glien (Havelland). Videos zeigen: Der sechs Jahre alte American Staffordshire Tascha leckt dem Jungen zärtlich die Hand oder legt seinen braunen Fellkopf auf den Arm. Aber: In Brandenburg gilt der Hund als gefährlich. Das zuständige Ordnungsamt will ihn aus der Familie nehmen. Dagegen formiert sich zehntausendfacher Widerstand im Internet. Doch es gibt Hoffnung für die beiden ungewöhnlichen Freunde.
Dylan liegt im Wachkoma und wird künstlich beatmet. "Wenn Tascha beim ihm liegt, wird der Junge viel ruhiger, Puls und Atmung entspannen sich", sagt Vater Eckhard Gerzmehle. Der Vierbeiner kam als Welpe in die Familie, die damals in Berlin lebte. Am Anfang hatte niemand gewusst, zu welcher Rasse er gehört. Als das dann klar war, wurde unter anderem der Hundeführerschein gemacht.
Mit dem Umzug von Berlin nach Brandenburg vor zwei Jahren änderte sich die Lage. Offiziell ist Tascha nun gefährlich. Als er kürzlich vom Grundstück rannte und einen anderen Hund verletzte, griff das zuständige Ordnungsamt durch. Der Hund muss die Familie verlassen. So schreibt es das Gesetz vor. Notfalls sollte er auch beschlagnahmt werden.
Diese Geschichte ließ den Berliner Feuerwehrmann Jürgen Töpfer nicht los. Spontan startete er vor einer Woche eine Aktion im sozialen Netzwerk Facebook. "Innerhalb von zwei Stunden kamen bereits 2000 Likes", sagt er. Bis Donnerstagmittag waren es rund 84 000. "Ich bin überwältigt", sagt der 48-jährige, der selbst Vater ist. Seit der Übersetzung der Seite ins Englische kommen auch Kommentare aus England, Amerika und asiatischen Ländern.
Im Ringen um das Bleiberecht für Tascha wird die Familie von der Erna-Graf-Stiftung für Tierschutz unterstützt. Vorsitzender Eisenhard von Loeper hofft auf ein Einsehen der zuständigen Behörde. "Der Junge braucht Tascha", betont er.
Die Hundehalterverordnung lässt nach Angaben von Bürgermeister Bodo Oehme (CDU) keinen Spielraum, bietet aber Ausnahmen. Nach Paragraph 15 fallen Blindenführ- und Behindertenbegleithunde darunter. Oehme erwartet nun bis Montag entsprechende Bestätigungen der Familie. "Die Entscheidung über Taschas Zukunft wird dann zeitnah getroffen", kündigt er an.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Christian Lindner
Die libertären Posterboys
Außenministerin zu Besuch in China
Auf unmöglicher Mission in Peking
Prozess gegen Letzte Generation
Wie die Hoffnung auf Klimaschutz stirbt
Olaf Scholz’ erfolglose Ukrainepolitik
Friedenskanzler? Wäre schön gewesen!
Neuer Generalsekretär
Stures Weiter-so bei der FDP
Rücktrittsforderungen gegen Lindner
Der FDP-Chef wünscht sich Disruption