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Brandenburg soll Schadensersatz zahlenSchließung der Haasenburg-Heime war rechtswidrig

Drei Heimen in Brandenburg hatte das Land nach Berichten in der taz die Betriebserlaubnis entzogen. Der Betreiber zog vor Gericht.

epd | Im Rechtsstreit über die Schließung der Haasenburg-Heime im Jahr 2013 hat das Landgericht Potsdam das Land Brandenburg zu Schadensersatz verurteilt. Der Entzug der Betriebserlaubnis sei eine rechtswidrige und schuldhafte Amtspflichtverletzung gewesen, urteilte das Gericht am Freitag. Die Klägerseite habe Anspruch auf Schadensersatz unter anderem für entgangene Gewinne in den Jahren 2013 bis 2024. Die Höhe könne noch nicht beziffert werden.

Von Klägerseite würden rund 26 Millionen Euro Schadensersatz gefordert, hieß es. Der geltend gemachte Substanz- und Firmenschaden werde jedoch derzeit als unbegründet angesehen, da die tatsächliche Schadenshöhe noch unklar sei.

Die taz hatte ab Ende 2012 mehrfach über Vorwürfe gegen die Haasenburg-Heime berichtet, darunter Misshandlungen und autoritäre Erziehungsmaßnahmen. Nach einer von der Zeitung im Juni 2013 veröffentlichten Dokumention über die Heime setzte die damalige Bildungsministerin Martina Münch (SPD) eine Untersuchungskommission ein. Im Juli wurde ein Aufnahmestopp verhängt.

Ende Oktober 2013 legte die Untersuchungskommission ihren Bericht vor. Die Experten stellten darin schwere Mängel fest. Was sie erfahren hätten, sei „zum Teil menschlich erschütternd“ gewesen, heißt es in dem Bericht. Im Dezember 2013 wurde dem Betreiber vom Land Brandenburg die Betriebserlaubnis für die Heime mit mehr als 100 Plätzen entzogen.

Zur Begründung hieß es bei der Bekanntgabe der Entscheidung Mitte Dezember 2013, das Wohl der untergebrachten Kinder und Jugendlichen sei dort gefährdet. Der Träger sei nicht bereit oder in der Lage, die Gefährdung abzuwenden. In den Einrichtungen könne eine Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl der untergebrachten Minderjährigen deshalb nicht ausgeschlossen werden.

Urteil im Hauptverfahren nach zehn Jahren

Am 19. Dezember 2013 wurden die letzten Jugendlichen aus den Heimen an andere Orte verlegt. Bei der Staatsanwaltschaft Cottbus wurden insgesamt rund 70 strafrechtliche Ermittlungsverfahren zu erhobenen Vorwürfen geführt. Zu Anklagen kam es nur in äußerst wenigen Fällen. Ein Mitarbeiter wurde nach Vorwürfen der Körperverletzung freigesprochen, ein anderer wegen einer einvernehmlichen, aber rechtswidrigen sexuellen Beziehung mit einer Bewohnerin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der Heimbetreiber ging vor Gericht gegen die Schließung der Haasenburg-Heime vor, unterlag jedoch zunächst im Eilverfahren im Januar 2014 vor dem Verwaltungsgericht Cottbus und im Mai 2014 auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Fast zehn Jahre später, im November 2023, urteilte das Verwaltungsgericht Cottbus dann im Hauptsacheverfahren, dass der Entzug der Betriebserlaubnis für die Heime rechtswidrig war. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte das Urteil im Juli 2024.

Der frühere Betreiber der Haasenburg-Heime reichte auch eine Schadensersatzklage gegen das Land Brandenburg ein. Darüber wurde im März 2026 vor dem Landgericht Potsdam verhandelt, das Gericht empfahl einen Vergleich. Eine Einigung kam jedoch nicht zustande.

Nun fiel am Freitag das Urteil. Es ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist möglich. Dann muss sich das Oberlandesgericht damit befassen. Das Landgericht rechne mit einer Überprüfung seines Urteils durch das OLG, hieß es bei der Urteilsverkündung. Ein Vertreter des brandenburgischen Bildungsministeriums sagte, sollte das Urteil dort bestätigt werden, müsse das Landgericht anschließend über die Höhe der Schadensersatzzahlungen entscheiden.

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