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Blutprobe genommen: Hüftschale gebrochen

■ Prozessauftakt: Von der Polizei Misshandelter fordert vom Innenressort Schadenersatz und Schmerzensgeld

Am Freitag hat das Landgericht Bremen mit der Beweisaufnahme in einem Prozess gegen die Stadtgemeinde Bremen begonnen. Der Kläger Isa C. fordert vom Senator für Inneres Schadensersatz und Schmerzensgeld. Ihm sollte am 9. Februar 1998 auf der Wache Sandstraße nach einer sogenannten „Trunkenheitsfahrt“ eine Blutprobe entnommen werden, da er beim Pusten mit 0,6 Promille dicht an den damals zulässigen Grenzwert von 0,8 kam. Am Ende der gewaltsamen Blutentnahme lag C. mit einer gebrochenen Hüftpfanne und zwei gebrochenen Rippen auf dem Fußboden und konnte sich nicht mehr bewegen.

Das Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizisten wurde damals eingestellt, weil nicht eindeutig festgestellt werden konnte, welcher der Beamten dem Geschädigten die Verletzungen zugefügt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte die Verfahrenseinstellung allerdings kommentiert: Klar sei, dass C. die Verletzungen auf der Wache erlitten habe.

C.s Forderungen nach Schadensersatz und Schmerzensgeld, insgesamt 25.000 Mark, hatte sein Anwalt Armin von Döllen im Mai 1999 an den Innensenator gerichtet. Der gab sie an die Fachdirektion 54 weiter, die sich dazu nicht äußerte. Auch ein zweites Schreiben von Döllens im November blieb unbeantwortet. Nach einem Anruf der Polizei, man „bemühe sich, dazu Stellung zu nehmen“, wies dann die Fachdirektion schließlich am 10. April 2001 C.s Ansprüche als „unbegründet“ zurück.

Beim Prozessauftakt am Freitag zeigten sich die als Zeugen geladenen Polizeibeamten erneut mit Erinnerungslücken. Wer da nun genau an C.s Bein und wer an C.s Arm gezogen oder gedrückt hatte, konnte keiner mehr sagen. Der zu Boden gerungene Kläger wusste mit Bestimmtheit nur zu sagen, welche der Polizisten es nicht waren.

Rechtsanwalt von Döllen beschreibt die Folgen für Isa C.: Er musste seinen Arbeitspaltz in einer Buchdruckerei aufgeben, weil er nicht mehr lange stehen und nicht mehr schwer heben kann. Er wird lebenslänglich eine Platte im Körper behalten und hat Schmerzen. Als Spätfolge schließen die Ärzte des Universitätskrankenhauses Eppendorf in Hamburg nicht aus, dass C. ein künstliches Hüftgelenk benötig. Im Gerichtsaal erschien er am Freitag auf einen Stock gestützt. Ulrike Bendrat

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