Blockupy in Frankfurt/Main: Karlsruhe billigt Polizeikessel
Das Verfassungsgericht urteilt: Wer im schwarzen Block mitlief, durfte zur Feststellung der Personalien im Kessel festgehalten werden.
Ein Demonstrant, der fast fünf Stunden im Polizeikessel verbringen musste, erhob Verfassungsbeschwerde. Seine Bewegungsfreiheit und sein Versammlungrecht seien verletzt worden.
Doch eine mit drei Richtern besetzte Kammer des Verfassungsgerichts hat die Klage nun abgelehnt. Zwar konnten dem Demonstranten keine Straftaten nachgewiesen werden, er habe sich aber schon durch die Anwesenheit in den eingekesselten Demo-Blöcken verdächtig gemacht. Nach Darstellung der Richter bildeten sich damals um den Lautsprecherwagen herum zwei Blöcke, die U-förmig seitlich mit Transparenten, Seilen und Stangen gesichert waren. Teilnehmer dieser Blöcke trugen Schutzschilde, Plastikvisiere und Regenschirme als Sichtschutz nach oben. Aus den Blöcken seien Flaschen und Pyrotechnik auf die Polizei geworfen worden.
„Planvoll-systematisches“ Zusammenwirken
Die Teilnehmer der beiden Blöcke hätten ein „planvoll-systematisches“ Zusammenwirken mit Gewalttätern gezeigt, so die Richter. Die Polizei durfte deshalb davon ausgehen, dass fast alle Demonstranten dieser Blöcke die Gewalttäter „bestärkt“ hätten. Die mittels Polizeikessel durchgesetzte Feststellung der Personalien dieser 943 Personen sei daher nicht zu beanstanden.
Auch die Dauer des Kessels kritisierten die Richter nicht. Die Polizei habe 15 Video-Durchlassstellen eingerichtet, durch die jeweils drei Personen pro Minute den Kessel verlassen konnten. Dass der Kessel dennoch mehr als fünf Stunden aufrechterhalten blieb, sei nicht zuletzt auf den erheblichen körperlichen Widerstand der Eingekesselten zurückführen gewesen.
Az.: 1 BvR 289/15*a
Mit reinem Gewissen wissen
Auf taz.de finden Sie eine unabhängige, progressive Stimme. Frei zugänglich, ermöglicht von unserer Community. Alle Informationen auf unserer Webseite sind kostenlos verfügbar. Wer es sich aber leisten kann, darf – ganz im Zeichen des heutigen "Tags des guten Gewissens" – einen kleinen Beitrag leisten. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Koalitionsverhandlungen
Der SPD scheint zu dämmern: Sie ist auf Merz reingefallen
Parkinson durch Pestizide
Bauernverband gegen mehr Hilfe für erkrankte Bauern
Iranische Aktivistin über Asyl
„Das Bamf interessiert wirklich nur, ob du stirbst“
Von Frankreich lernen
Wie man Rechtsextreme stoppt
Anlegen nach dem Crash
Ruhe bewahren oder umschichten
Verkehrsminister wollen Kostensenkung
Luxusgut Führerschein