Vor einem Jahr kesselte die Polizei in Leipzig mehr als 1.300 DemonstrantInnen ein. Die Ermittlungen gehen weiter, ebenso die Kritik an der Polizei.
Am 1. Mai kesselte die Hamburger Polizei Demonstrant:innen ein. Einige bekamen nun einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen die Abstandsregeln.
Bei einer Demo in Ingelheim scheint die Polizei hundert Menschen in Lebensgefahr gebracht zu haben. Zeug:innen berichten von massiver Gewalt.
Das Landgericht Lüneburg sprach den Demonstranten, die bei den Castortransporten 2010 und 2011 eingekesselt wurden, ein Schmerzensgeld zu.
Das Verfassungsgericht urteilt: Wer im schwarzen Block mitlief, durfte zur Feststellung der Personalien im Kessel festgehalten werden.
Heute vor 30 Jahren hielt die Polizei 861 Demonstranten stundenlang auf dem Heiligengeistfeld fest. Der „Hamburger Kessel“ machte Schule.
Das Verwaltungsgericht deutet an: Ein Polizeikessel im Jahr 2012 war rechtswidrig. Damals saßen 700 Gegendemonstranten fest.
Die Polizei handelte rechtmäßig, als sie Blockupy-Protestanten einkesselte, urteilt das Verwaltungsgericht. Der Kläger will das nicht hinnehmen.
In Plauen stürmten Polizisten am 1. Mai eine Kirche, in der sich Nazigegner aufhielten. Die Aktion wird von Politikern vieler Parteien kritisiert.
Das Landgericht Lüneburg erklärt den Polizeikessel von 2011 für rechtswidrig. Nun sind Schadenersatzklagen der illegal Festgesetzten möglich.
Tausende haben am Samstag in Frankfurt gegen den Polizeieinsatz bei der Blockupy-Demo Ende Mai protestiert. Sie forderten den Rücktritt von Hessens Innenminister.