Beschluss zu NPD-Verbotsverfahren: Karlsruhe will mehr Beweise
Das letzte NPD-Verbotsverfahren scheiterte wegen des Einsatzes von V-Leuten. Nun fordert das Gericht mehr Beweise für die Abschaltung der V-Leute.
KARLSRUHE afp | Im NPD-Verbotsverfahren müssen die Bundesländer nun nachweisen, seit wann sie ihre V-Leute in der Führungsebene der rechtsextremen Partei abgeschaltet haben. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Das Gericht prüft derzeit in einem sogenannten Vorverfahren, ob und wann es gegebenenfalls in eine mündliche Verhandlung zu dem Verbotsantrag der Länder eintritt. (Az. 2 BvR 1/13)
Der Bundesrat hatte den Antrag auf Verbot der NPD im Dezember 2013 gestellt. Ein erstes Verbotsverfahren war in Karlsruhe 2003 gescheitert. Grund waren damals Bedenken des Gerichts wegen des Einsatzes von V-Leuten der Verfassungsschutzbehörden in der rechtsextremen Partei.
Die Richter hatten damals den Abzug aller V-Leute aus der NPD-Führungsebene als Voraussetzung für ein Verbotsverfahren genannt, weil ansonsten unklar bleibe, ob Belastungsmaterial womöglich von NPD-Funktionären stammt, die vom Verfassungsschutz ferngesteuert werden.
Nun soll der Bundesrat bis zum 15. Mai die vom Gericht erbetenen Nachweise zum Abschalten der V-Leute erbringen. Demnach soll der Bundesrat die Zahl und den Ablauf der "Abschaltungen darstellen und in geeigneter Weise belegen". Zudem soll er eine "Vereinbarung zwischen Bund und Ländern" vorlegen, wonach seit dem 6. Dezember 2012 auch keine „Nachsorge“ abgeschalteter Informanten betrieben werde.
Das Gericht fordert überdies einen Nachweis dafür, dass das Parteiprogramm der NPD von Juni 2010 „quellenfrei“ ist und demnach keine V-Leute der Nachrichtendienste für Passagen des Programms verantwortlich sind. Die Länder sollen schließlich auch belegen, auf welche Weise sichergestellt werden kann, dass keine von Nachrichtendiensten gewonnenen Informationen zur Prozessstrategie der NPD verwertet werden.
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