Berufsverbot für rechten Polizisten: Beamtenstatus zurecht entzogen
Das Verfassungsgericht weist die Beschwerde eines Ex-Polizisten ab, der bei Pro NRW aktiv war. Auch für AfD-Funktionäre könnte das relevant werden.
Wolfgang Palm war seit den 1970er-Jahren Polizist, zuletzt Polizeihauptkommissar. Ab 2010 war er Aachener Kreisvorsitzender von Pro-NRW, ein Jahr später sogar stellvertretender Landesvorsitzender. Bei der NRW-Landtagswahl 2012 trat er auf Platz 2 der Landesliste für Pro-NRW an.Diese drei Aktivitäten für Pro NRW führten dazu, dass Palm im selben Jahr vom Dienst suspendiert wurde.
2014 verfügte das Verwaltungsgericht Düsseldorf seine endgültige Entfernung aus dem Beamtenstatus. Dagegen klagte er erfolglos beim OVG Münster, beim Bundesverwaltungsgericht und – wie am Mittwoch bekannt wurde – jetzt auch beim Bundesverfassungsgericht.
Mit der herausgehobene Tätigkeit für Pro NRW habe Palm seine „politische Treuepflicht“ verletzt, so die nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte. Pro NRW verfolge Ziele, die mit dem Grundrecht auf Achtung der Menschenwürde unvereinbar seien. So würden einzelne Bevölkerungsgruppen „aufgrund ihrer Herkunft beziehungsweise ihres religiösen Bekenntnisses pauschal herabgewürdigt und ausgegrenzt“.
Das Programm der Partei sei dazu angetan, Angst- und Neidgefühle zu schüren, Muslime und Menschen türkischer oder arabischer Herkunft würden zum bloßen Objekt negativer Emotionen gemacht. Die Gerichte folgten damit weitgehend der Argumentation des Verfassungsschutzes, der Pro NRW seit 2011 als verfassungsfeindliche Partei einstuft.
Auf seiner Webseite berief sich Palm dagegen auf die Meinungsfreiheit. Sachlich vorgetragene Kritik etwa zur „unkontrollierten Zuwanderung in die Sozialsysteme“ oder zu „überproportionalen Kriminalitätsauffälligkeiten bei jugendlichen Intensivtätern mit Migrationshintergrund“ müsse auch für Beamte möglich sein. Er habe nie einzelne Moslems angegriffen und sich nur mit dem Islam auseinandergesetzt.
Palm ging noch kurz vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts davon aus, diese werde „zukunftsweisend“ sein und „Rechtsgeschichte schreiben“. Das kam nun aber anders, als er dachte.
Eine dreiköpfige Kammer des Bundesverfassungsgerichts lehnte Palms Klage jetzt in Bausch und Bogen ab. Sie habe sich nicht ausreichend verfassungsrechtlich mit den bisherigen Gerichtsurteilen auseinandergesetzt. Der Karlsruher Beschluss hat allerdings nur zwei Seiten und verzichtet auf jegliche inhaltliche Argumentation.
Palm ist inzwischen aus Pro NRW ausgetreten
Palm ist 2015 im Zuge parteiinterner Auseinandersetzungen bei Pro NRW ausgetreten. In Aachen sitzt er noch im Stadtrat. Gemeinsam mit einem AfD-Politiker bildet er dort die Gruppe „Allianz für Aachen.“
Palms Berufsverbot und dessen gerichtliche Bestätigung zeigt: Sobald auch die AfD vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestuft wird, werden Funktionäre mit AfD-Parteibuch in großer Zahl ihren Beamtenstatus und damit auch ihre Arbeit und ihre Pensionsansprüche verlieren.
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