Berliner Verwaltungsreform: Schluss mit dem Behörden-Pingpong?
Der Senat definiert 2.200 Aufgaben für Berliner Behörden, aber wer wofür zuständig ist, bleibt weiter offen. Grüne: Genau das ist das Problem.
dpa/taz | Der Berliner Senat hat sich auf einen letzten wichtigen Baustein der Verwaltungsreform verständigt. Nach Angaben des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner (CDU) handelt es sich um einen sogenannten Aufgabenkatalog: Dort sind rund 2.200 Aufgaben aufgelistet, die die Berliner Landesbehörden zu erfüllen haben. Gleichzeitig ist geregelt, ob Landesebene oder Bezirke jeweils dafür zuständig sind.
„Der Aufgabenkatalog ist ein bundesweit einmaliges Instrument zur Steuerung der Verwaltung“, erklärte Wegner am Dienstag. „Nirgendwo sonst in Deutschland gibt es eine solche Auflistung sämtlicher Aufgaben, mit der sich die einzelnen Behörden jeden Tag befassen.“
In den vergangenen Monaten seien die Aufgaben im Land Berlin systematisch erfasst und strukturiert worden, so Wegner. Zunächst seien 4.500 Aufgaben identifiziert worden, für die oft mehrere Behörden zuständig gewesen seien. Nach Abbau dieser Doppel- oder Mehrfachzuständigkeiten seien knapp 2.200 Aufgaben übriggeblieben, weggefallen sei keine einzige. Die genaue Zuordnung der Aufgaben zu bestimmten Behörden ist aber noch offen und soll zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden.
„Der Senatsbeschluss zum Aufgabenkatalog ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Verwaltungsreform in Berlin“, fügte Wegner hinzu. „Wir wollen Ordnung schaffen in der Berliner Verwaltung. Dafür sind wir heute einen großen Schritt vorangekommen.“
Zentrales Vorhaben
Die Verwaltungsreform gehört zu den wichtigsten Vorhaben der schwarz-roten Koalition in dieser Legislaturperiode, auch die Oppositionsfraktionen Grüne und Linke sind mit im Boot.
Im Zuge der Reform soll das in Berlin oft beklagte Behördenpingpong aufhören, also das Hin- und Herschieben von Zuständigkeiten zwischen unterschiedlichen Teilen der Verwaltung. Behörden sollen so schneller arbeiten und sich stärker an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientieren.
Im Vorjahr hatte das Abgeordnetenhaus dazu ein Landesorganisationsgesetz sowie mehrere Verfassungsänderungen beschlossen. Vor zwei Wochen verständigte sich der Senat als weiteren Baustein auf gesetzliche Regelungen der Bezirksfinanzierung. Künftig gilt das Prinzip: Wer bestellt, der soll auch bezahlen – wenn Bezirke neue Aufgaben übernehmen sollen, müssen sie dafür also die nötigen Mittel erhalten.
Der vom Senat auf den Weg gebrachte Aufgabenkatalog wird jetzt dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt. Danach will der Senat ihn formell als Rechtsverordnung erlassen und dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorlegen. Rechtsverordnung und Aufgabenkatalog sollen auch in eine öffentlich zugängliche digitale Datenbank überführt werden. Ziel ist laut Wegner, das Projekt Verwaltungsreform bis zur Sommerpause endgültig abzuschließen.
Kritik der Grünen
Die Grünen kritisierten, dass ein zentraler Teil der Reform unerledigt bleibe, solange die nun definierten Aufgaben nicht eindeutig einer Behörde – Land oder Bezirk – zugeordnet sind. Fraktionsvorsitzender Werner Graf kommentierte: „Eine Zuständigkeitsliste zu verabschieden, die viele Zuständigkeiten per Protokollerklärung ungeklärt lässt und auf die zweite Lesung im Senat vertagt, ist sinnbildlich für Kai Wegners Regierung. Es fehlt an Zusammenhalt, Kraft und dem Willen, gemeinsam etwas zum Wohle der Stadt zu erreichen.“
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