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Berliner Polizei-Beauftragter Whistleblower besser schützen

Der neue Polizeibeauftragte Alexander Oerke schlichte lieber im Stillen, erzählt er im Interview. Zu Vorfällen äußerte er sich noch nicht öffentlich.

Unter Beobachtung: Die Polizeiwache bewacht den Kotti, der Polizeibauftrage bewacht die Polizei Foto: Florian Boillot

BERLIN taz | Etwas bewegen wolle er, hatte Berlins erster unabhängiger Polizeibeauftragter Alexander Oerke im August bei seinem Antrittsinterview mit der taz gesagt. „Eine Akte auf dem Schreibtisch von links nach rechts zu schieben, das ist nie mein Lebenstraum gewesen.“ Vielversprechend klang das.

Institutionellen Rassismus sieht Alexander Oerke bei der Polizei bisher nicht

Fünf Monate sind inzwischen vergangen. Offiziell gehört hat man von Oerke seit seinem Amtsantritt – nichts. Im Gespräch mit der taz macht er keinen Hehl daraus, das er lieber im Stillen wirkt, führt es aber auch auf seinen noch mangelnden Bekanntheitsgrad zurück. Er sei aber dabei, das zu ändern.

Berlins Polizeibeauftragter

Die Beschwerdestelle In Alt-Moabit 60 hat der neue Polizei- und Bürgerbeauftragte Räume bezogen. Das Büro muss er selbst aufbauen. Von den 16 Stellen, die ihm zur Verfügung stehen, ist noch keine besetzt. Das liegt daran, dass ihm bisher nicht wie eigentlich vorgesehen eine Dienstherreneigenschaft zugeschrieben worden ist. Da müsste dringend nachgebessert werden.

Die Person Alexander Oerke, (61) war bis 2022 stellvertretender Vorsitzender des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Dort war er zuständig für Ordnungs- und Polizeirecht. Oerke wurde am 9. Juni 2022 von allen im Ab­ge­ord­netenhaus vertretenen Parteien außer der CDU gewählt.

Die Aufgaben Das Amt ist für alle Beschwerden zuständig, die sich gegen die Polizei oder andere unter der Aufsicht des Landes stehende Behörden richten. Ziel ist laut Gesetz, „auf eine einvernehmliche Lösung der Angelegenheit hinzuwirken“. Der Bürger- und Polizeibeauftragte ist gänzlich unabhängig. Einmal im Jahr muss er dem Parlament einen Tätigkeitsbericht vorlegen. (plu)

Dass Berlin einen unabhängigen Polizeibeauftragten hat, ist das Verdienst von Linken und Grünen. Nachgekommen sind sie damit einer alten Forderung der Bürgerrechtsbewegung. Die Klagen aus der Bevölkerung über die Polizei sind bekannt: Wer gewalttätige Polizisten anzeigt, so die Erfahrung, muss mit einer Gegenanzeige rechnen.

Immer wieder kommt es vor, dass Polizei- und auch Fahrscheinkontrollen aufgrund äußerer Merkmale wie der Hautfarbe durchgeführt werden. Verbotenes Racial Profling ist das.

39 Beschwerden sind seit dem 1. August bei dem Polizeibeauftragten nach dessen Angaben eingegangen. 28 davon habe er bereits erledigt, sagt Oerke.

Kein fehlerhaftes Verhalten

Zumeist hätten sich diese auf eine rechtliche Prüfung beschränkt oder es habe sich keine Zuständigkeit für ihn ergeben. Als Beispiel verweist der Polizeibeauftragte auf einen psychisch Kranken, der unter Verfolgungswahn leidet. Oder auf einen Autofahrer, der sich beschwerte, weil er in einer Spielstraße geblitzt wurde.

„Das war eindeutig kein fehlerhaftes Handeln der Polizeibehörden“, sagt Oerke. Das wisse er aus seiner früheren Tätigkeit als Richter am Oberverwaltungsgericht aus eigener Rechtskenntnis.

Aber jede Person, die sich bei ihm beschwere, werde von ihm angehört. „Ich versuche, den Betroffenen auch mit Ratschlägen ein Stück Lebenshilfe zu geben.“

Bei den verbleibenden 11 Beschwerden, die noch nicht abgeschlossen sind, warte er noch auf Auskünfte, etwa von der Polizeibehörde, oder aber auf Akteneinsicht.

Als Beispiel nennt Oerke den Fall von zwei Brüdern, die sich beschweren, bei ihrer Festnahme von Polizisten rassistisch beleidigt worden zu sein. Anlass der Festnahme sei möglicherweise gewesen, dass einer der Brüder einen Schlagring dabei hatte. Der Fall sei ihm von der Opferberatungsstelle Reach Out vermittelt worden.

Des Weiteren noch in Bearbeitung: ein Fall, wo eine psychisch auffällige Person von der Polizei auf der Straße aufgegriffen wurde und trotz einer schmerzhaften Handverletzung Handfesseln angelegt bekommen haben soll. Die Polizei habe in ihrer Stellungnahme angegeben, keine Handfesseln benutzt zu haben, sagt Oerke.

Auch eine Beschwerde über eine BVG-Fahrscheinkontrolle mit Polizeiunterstützung ist noch offen: Einem Schwarzen, so heißt es, seien Handschellen angelegt worden, nachdem dieser seine Personalien nicht habe angeben wollen.

Schlichtung ist das Ziel

Zudem seien aus der Polizei selbst fünf Interna betreffende Eingaben bei ihm eingegangen, sagt Oerke. Geklagt worden sei zum Beispiel über Ausgrenzung und unberücksichtigte Stellen- und Beförderungswünsche. Einen Fall habe er bereits zum Guten lösen können. „Das Ziel der Schlichtung ist, dass die Betroffenen wieder gern zur Arbeit gehen.“

Große Teile seiner Arbeitszeit habe er damit verbracht, sein Büro aufzubauen sowie sich bei Polizeidienststellen, Personalvertretungen und Gewerkschaften bekannt zu machen, erzählt Oerke.

Auch an einem Verbundeinsatz von Zoll, Gewerbeaufsicht und Polizei in Neukölln gegen sogenannte Clankriminalität habe er teilgenommen, sei bei der Brennpunkteinheit im Görlitzer Park und am Kottbusser Tor mitgelaufen.

Und auch bei Nichtregierungsorganisationen wie Reach Out, der Mobilen Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus MBR, Amnesty, RIAS und anderen habe er sich vorgestellt.

Die Einrichtung des Polizeibeauftragten war bei Linken und Grünen mit der Hoffnung verbunden, dass sich die Fehlerkultur in der Polizei verbessert.

Nichts an die große Glocke hängen

„Die Stelle des Polizeibeauftragten ist eine politische“, sagt Oerke dazu, „aber die Arbeit ist unpolitisch.“ Wenn er einen Vorwurf als begründet ansehe, könne er allenfalls eine Beanstandung aussprechen. „Das ist das schärfste Schwert, das ich habe.“ Gebrauch gemacht habe er davon bislang noch nicht.

Die Grenze seiner Tätigkeit sei da, wo ein strafrechtliches Verfahren anhängig sei. Von diesem Punkt an erhalte er keine Akteneinsicht mehr. Er könne dann nur noch darauf achten, dass das Verfahren nicht unangemessen lange dauere.

Am besten, meint Oerke, könne er helfen, wenn die Dinge nicht an die große Glocke gehängt würden, „wenn kein Medienrummel erfolgt, sondern eine wirkliche Schlichtung“.

Mit dem Polizeieinsatz in der Wohnung einer syrischen Familie, der im September Schlagzeilen gemacht hatte, war der Polizeibeauftragte nicht befasst. „Das ist mein Land und du bist hier Gast“, hatte einer der Polizisten die Wohnungsinhaberin angeschrien. Oerke sagt, er kenne die Presseberichte und auch Teile des Videos, das in den sozialen Netzwerken kursierte. Die Betroffenen hätten sich aber nicht an ihn gewendet, sondern einen Anwalt eingeschaltet.

„So gesehen bestand für mich keine Möglichkeit, zu schlichten.“ Er halte die Äußerung des Polizisten für nicht akzeptabel. „Das hat der Innenstaatssekretär aber auch klar gesagt, sodass keine weitere Beanstandung durch mich erfolgen muss“. Innenstaatssekretär Torsten Ackmann (SPD) hatte das Verhalten des Polizisten im Innenausschuss als „absolut inakzeptabel“ verurteilt.

Auch mit dem Fall einer rechten Chatgruppe der Polizei namens „Eierköppe“ ist Oerke nicht befasst. Am 16. Dezember war bekannt geworden, dass die Polizei die Ermittlungen ausgeweitet hatte und nunmehr 62 Polizeiangehörige betroffen sind.

Die Inhalte der Chatgruppe seien nicht strafrechtlich, aber disziplinar- und dienstrechtlich relevant, hieß es in der Pressemitteilung der Polizei. Die Rollen der beteiligten Dienstkräfte reichten von aktivem Tun bis zum Dulden entsprechender Inhalte.

Kein institutioneller Rassismus

In Einzelfällen seien bereits Umsetzungen erfolgt. Diese Fälle sind ihm aus der Presse bekannt, sagt Oerke. Da sie jedoch bereits straf- und disziplinarrechtlich untersucht würden, könne er sie nicht mehr inhaltlich prüfen.

Meinungen von Betroffenenorganisationen wie Reach Out, die von einem institutionellen Rassismus bei der Polizei ausgehen, teile er im Übrigen nicht, betont Oerke. Angesichts von Millionen Polizeimaßnahmen pro Jahr „sind die belastbaren Vorwürfe verschwindend gering“.

Natürlich gebe es Fehlverhalten und Rassismus, aber genauso wie in der Gesellschaft auch. Sein Eindruck sei, dass man versuche, Missstände aufzuklären und abzustellen, „anders als noch vielleicht vor 20 Jahren“.

Die Schwierigkeit liege eher auf der Erkenntnisebene, weil sich Kolleginnen und Kollegen oftmals nicht trauten, die eigenen Leute anzuzeigen. Es gelte, darauf hinzuwirken, dass die Führungskräfte mehr Vorbild sind, „dass jemand, der sich beschwert, keine Nachteile hat“. Aufgabe der Polizei sei, die Whistleblower zu schützen.

Bei seinem Gespräch mit der Personalvertretung habe er auch von Sexismus in der Polizeibehörde erfahren, berichtet Oerke. Aber es seien noch keine Fälle an ihn herangetragen worden. Es brauche Zeit, um an dieses Dunkelfeld heranzukommen.

Wie es generell mehr Zeit brauche. Er erwarte ein ansteigendes Beschwerdeaufkommen mit zunehmendem Bekanntheitsgrad. Und sagt: „Das Vertrauen in die Ombudsstelle muss wachsen.“

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