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Berliner MieterinitiativenBündnis fürs Vorkaufsrecht

Mieter-Inis fordern von der Politik ein neues Vorkaufsrecht – und Lösungen für betroffene Häuser. Am Dienstag demonstrieren sie vor der SPD.

Milieuschutz ist ohne Vorkaufsrecht zahnlos Foto: dpa

Berlin taz | Keine zwei Wochen nachdem das Bundesverwaltungsgericht das Vorkaufsrecht de facto gekippt hat, gehen Berliner Mieterinitiativen und Hausgemeinschaften mit einem neuen Bündnis in die Offensive. „Neues Vorkaufsrecht jetzt“ ist der programmatische Titel des Zusammenschlusses, der sich am Montag mit einem Forderungskatalog an die Öffentlichkeit gewandt hat.

Bereits am Dienstagnachmittag will das Bündnis vor dem Willy-Brandt-Haus der SPD demonstrieren, um noch in die laufenden Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene von Sozialdemokraten, Grünen und FDP zu intervenieren. Zumindest Rot-Grün hatten sich wiederholt für das Vorkaufsrecht ausgesprochen. Am Samstag folgt eine Demonstration in Neukölln.

Um das Vorkaufsrecht als Instrument für die Kommunen wieder verfügbar zu machen, braucht es lediglich eine Präzisierung im Baugesetzbuch auf Bundesebene. Der bisherige Text führte zu der Auslegung der Richter, dass die Ausübung nicht damit begründet werden könne, dass ein Käufer in Zukunft Mieter verdrängen und damit gegen die Ziele des Milieuschutzes handeln würde. Eine Anpassung des Gesetzestextes hatte Berlin bereits vergangenes Jahr im Bundesrat beantragt – aber ohne Erfolg.

Das Bündnis, das von der Hausgemeinschaft Hermannstraße 48 angestoßen wurde, will aber mehr: „Selbst wenn das Vorkaufsrecht rechtssicher angepasst wird, ist fraglich, was das Häusern wie unserem mit anhängigen Klageverfahren bringen würde“, sagt Martin Peters von der H48. Dem im Februar vorgekauften Haus drohe die Rückabwicklung, so wie etwa einem Dutzend anderer in Berlin. Denn der verhinderte Käufer hatte Rechtsmittel eingelegt. Das Bündnis fordert daher eine „Zwischenlösung für klageanhängige Vorkaufsfälle“.

Es geht um mehr

Ebenso sollen bereits geschlossene Abwendungsvereinbarungen gewährleistet werden, mit denen Käufer einen Vorkauf verhindert, sich aber Milieuschutzzielen verpflichtet hatten. Hier seien kreative Lösungen gefragt. Wichtig ist für Peters außerdem, dass es den Initiativen und Häusern – mehr als 40 haben bereits unterschrieben – auch um das Grundsätzliche geht: „Es kann nicht nur das Vorkaufsrecht repariert werden, sondern es braucht einen radikalen Kurswechsel, der die Mietenkrise bezwingt.“

Der ist bisher nicht in Sicht. Aber zumindest das Vorkaufsrecht war Thema bei der Bauministerkonferenz am Freitag, bei der es laut Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) eine „große Einigkeit“ gegeben habe, wie dieser gegenüber dem Tagesspiegel sagte. Einen Beschluss für die rechtssichere Klarstellung des Gesetzes verhinderte lediglich Bayern mit einem Veto.

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1 Kommentar

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  • Es kann keine „Zwischenlösung für klageanhängige Vorkaufsfälle“ oder für die bisher abgeschlossenen Abwendungsvereinbarungen geben, da diese nach dem bisher geltenden Recht zu beurteilen sind. Eine mögliche Gesetzesänderung kann nur für die Zukunft gelten, da andernfalls ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot vorliegt.

    Da der Bundesrat eine Änderung gerade erst abgelehnt hat ist die Gesetzeslage eindeutig.