Berliner Antidiskriminierungsgesetz: Erst meckern, dann verstehen

Berlins Gesetz gegen staatliche Diskriminierung tritt unverändert in Kraft. Die Kritik anderer Länder beruhte auf falschen Annahmen.

Bundespolizisten kontrollieren eine an die Wand gestellte Person

Einsatz der Bundespolizei in Berlin: Nicht diskriminieren, bitte! Foto: dpa

BERLIN taz | Trotz aller Diskussionen ist das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) am Sonntag in Kraft getreten. Es gilt immer dann, wenn in Berlin der Staat auf seine Bürger'innen trifft; staatlichen Institutionen ist unter Androhung von Schadenersatzzahlungen eine Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht oder Herkunft verboten.

Das Gesetz gilt auch für Polizist*innen anderer Bundesländer, wenn sie zu Unterstützungseinsätzen in der Stadt sind. Die Innenminister mehrerer Bundesländer, darunter Mecklenburg-Vorpommerns und Bayerns, hatten nach Druck auf die Polizeigewerkschaften angekündigt, ihre Beamt*innen nicht mehr nach Berlin zu schicken, ebenso wollte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Amtshilfe durch die Bundespolizei aussetzen.

Laut einem Bericht der Tagesschau soll Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) auf diese Drohungen reagiert haben, er wolle nun klarstellen, dass das Gesetz „nicht für auswärtige Kräfte gelten soll“. Daran ist nichts dran. In einer Pressemitteilung verwies Geisel auf seine Erläuterungen in der Innenministerkonferenz am vergangenen Freitag und sagte, dass „dieses Gesetz nur in Berlin gilt“ – demnach aber auch für alle.

Zugleich trat er etwa Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) entgegen, der vor einer Rechtsunsicherheit für seine Beamt*innen gewarnt hatte. Geisel stellte klar: „Das Land Berlin haftet auch im Falle einer vor Gericht nachgewiesenen Diskriminierung in Berlin durch auswärtige Polizisten und Polizistinnen – nicht das Entsendeland oder die einzelne Dienstkraft.“

Ideologische Debatte

Der Vizefraktionschef der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, Sebastian Walter, sprach gegenüber der taz von einer „ideologischen in der Substanz unbegründeten Debatte“. Geisels Brief gebe „den Innenministern die gesichtswahrende Möglichkeit zurückzurudern, ohne zugeben zu müssen, das Gesetz bislang nicht verstanden zu haben.“ An dem Gesetz werde nichts verändert; dies sei eh die Kompetenz des Parlaments.

Auch der innenpolitische Sprecher der Linken, Niklas Schrader, sagte der taz, Geisel habe klargestellt, dass das Antidiskriminierungsgesetz „für alle gelte, die in Berlin Dienst tun, auch in Amtshilfe“. Dies sei die Rechtslage, an der sich nichts verändere. „Die Eskalation durch einige Innenminister war eine politische Show, um Rot-Rot-Grün und das LADG zu diskreditieren.“

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.