Berlin will Maskenpflicht durchsetzen: Bußgeld für Maskenmuffel?
Der Senat will Maßnahmen gegen das Nichttragen von Masken ergreifen. SPD und Grüne befürworten Bußgeld, die Linke bleibt skeptisch.
„Die Einsicht, in Bussen und Bahnen zum Schutz für andere und für sich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, nimmt leider ab“, sagte Günther der dpa. Im Senat sollen am Dienstag darum nicht nur Lockerungen wie das Wegfallen der Kontaktbestimmung beschlossen werden, sondern auch ein Bußgeld.
Ist die Sache also schon ausgemacht? Sebastian Schlüsselburg, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion, hat Zweifel. Die Linke sei sich mit ihren Koalitionspartner*innen grundsätzlich einig, dass die Maskenquote erhöht werden müsse.
Anstelle der Bußgelder fordert Schlüsselburg aber ein „gleich effektives, aber milderes Mittel“. Er will Maskenmuffel nicht bestrafen, sondern die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in die Beförderungsbedingungen der BVG schreiben. Wer Mund und Nase nicht verdeckt, müsste also keine Strafe zahlen, sondern würde einfach nicht befördert werden.
Kontrolle durch Polizei wirft Fragen auf
„Das Problematische an Bußgeldern ist, dass sie einfach bezahlt werden, die angetretene Fahrt aber noch zu Ende gebracht werden kann“, sagt Schlüsselburg. Dass Regine Günther als zuständige Verkehrsministerin auf eine durch die Polizei durchgeführte Lösung setzt, erscheint Schüsselburg zu einfach: „Frau Günther hält sich so ein Stück weit Arbeit vom Hals, wenn jetzt der Innenminister Andreas Geisel in der Verantwortung steht“, sagt er.
Maskenpflicht Die Pflicht, im öffentlichen Nahverkehr einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt bereits seit Ende April, wird aber nicht kontrolliert. Bei Verstößen droht bislang kein Bußgeld. Am Dienstag will der Senat erneut darüber beraten - und beschließen, wenn eine Einigung möglich ist.
Kontakt Außerdem stimmt der Senat über Lockerungen ab: Die Kontaktbeschränkungen, also die Regel, dass sich nur die Personen zweier Haushalte oder bis zu fünf Personen verschiedener Haushalte treffen dürfen, könnten fallen. Bleiben soll der Abstand von 1,5 Metern. (taz)
Außerdem würde eine von Polizei und Ordnungsamt durchgesetzte Bußgeld-Regelung neue Probleme aufwerfen. So sei unklar, von wo die notwendigen Polizist*innen überhaupt abgezogen werden könnten. Ebenfalls offen sei die Frage, was passieren würde, wenn Busse oder Bahnen die Bezirksgrenzen überfahren und sich somit die Zuständigkeit ändere.
Auch dass die BVG schon verkünden ließ, dass sie sich nicht als Ordnungsmacht sehe, ändere nichts an der Forderung, sagt Schlüsselburg: „Die BVG setzt ja auch an anderer Stelle ihre Beförderungsbedingungen durch, etwa wenn der Hund nicht an der Leine ist“.
Es könnte also bestehendes Betriebs- oder Sicherheitspersonal eingesetzt werden, um die Maskenpflicht zu kontrollieren. Schlüsselburg verweist hierbei auch auf die Gewerbetreibenden und Gastronomie-Betreiber*innen. Dort würde in den letzten Monaten das Personal extra geschult worden sein, manche Geschäfte hätten neue Sicherheitskräfte angestellt. „Da sehen wir, dass es ja auch klappt – ohne Bußgelder und Polizei“, sagt Schlüsselburg.
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