Berichterstattung von Fanreportern: Unerwünschte Motive
Mainz 05 und andere Vereine schränken Fanreporter bei ihrer Arbeit wegen der Gefahr der Gewaltverherrlichung ein. Diese erklären, Realität abzubilden.
Großes Befremden rief jüngst der FSV Mainz 05 hervor. Einem Fanfotografen aus Freiburg wurde in einem Schreiben mit dem Entzug seiner Speicherkarten oder gar mit dem Rauswurf aus dem Stadion gedroht, sollte er unerwünschte Motive ins Visier nehmen.
Es geht in diesem Fall um die besondere Spezies der Fanreporter. Bei nahezu allen größeren Fußballvereinen gibt es sogenannte Fanreporter, die ohne journalistische Ausbildung auf ehrenamtlicher Basis über das Geschehen auf den Tribünen berichten. Sie werden aus Kulanz der Vereine in den Innenraum gelassen. Ein solcher Reporter aus Freiburg, der im Internet eine Fotoseite über die Fanszene des SC Freiburg bestückt, erhielt die eingangs erwähnte Maßregelung.
Fanreporter werden von den Profivereinen gern als „Pyrofotografen“ abgestempelt. Dem Autor selbst wurden trotz seines Besitzes eines Presseausweises im vergangenen Jahr vor einem Spiel der zweiten Mannschaft von der Mainz Medienabteilung mitgeteilt: „Die positive Darstellung von Pyrotechnik ist darüber hinaus nicht hilfreich beim Antrag auf Akkreditierung.“ Letztlich wurde der Zugang zu den exklusiven Zonen im Stadion doch bewilligt. In diesem Fall berief sich der Verein bei seinen Bedenken auf eine vom DFB formulierten „Zusatz zur Fotografenerklärung“. Darin steht, dass „der Fanfotograf keine gewaltverherrlichenden Bilder oder visualisierte Straftaten veröffentlicht“. Auch diffamierende Fotos von Vereinsfunktionären sollen ausdrücklich unterlassen werden.
Mainz 05 hat nun in dieser Saison gegenüber dem Freiburger Fanreporter sehr konkret formuliert, was aus Sicht des Vereins zensiert werden muss: „Sollte es zum Einsatz von Pyrotechnik kommen, ist es dem Fotografen nicht erlaubt, hiervon Aufnahmen aus dem Innenraum zu machen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns das Recht vor, den Fotografen aus dem Stadion zu verweisen und die Bilder löschen zu lassen.“ Der Klub erklärt: „Im Fall des benannten Fanfotografen des SC Freiburg wurden auf dessen Referenz-Webseite unerlaubt angefertigte Videos aus dem Stadioninnenraum sowie Fotos vom Zünden von Pyrotechnik (einer Straftat) mit unkenntlich gemachten Gesichtern der Straftäter abgebildet.“ Aus diesem Grund halte man den Hinweis für gerechtfertigt, dass die Zugangsberechtigung nicht zur Darstellung und Verherrlichung von Straftaten genutzt werden dürfe.
Einfluss auf Außenwahrnehmung der Vereine
Auf Nachfrage zu den bisweilen umfangreichen Beschränkungen der Fanreporter erklärt der DFB lediglich: „Die sogenannten Fanfotografen sind ein Sonderfall und werden außerhalb der festgesetzten Medienrichtlinien akkreditiert.“
Der Freiburger Fotograf sieht sich und seine Kollegen unter Generalverdacht gestellt: „Uns wird oft bei Akkreditierungsanfragen vereinsschädigendes Verhalten unterstellt, weil wir, neben Stimmungsbildern aus den Fankurven, auch Bilder von Pyrotechnik veröffentlichen.“ Von ähnlichen Unterstellungen berichten Fanfotografen aus Braunschweig oder Osnabrück. Beim VfL Osnabrück durften sich in der Vergangenheit Fanfotografen sogar nur mit einem eigens hierfür zugewiesenen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes im Innenraum bewegen.
Der Freiburger Fotograf erklärt: „Dabei versuchen wir lediglich auf einem anspruchsvollen Niveau die Geschehnisse beim SC Freiburg mit all seinen Ecken und Kanten zu dokumentieren. Auch wenn wir keine hauptamtlich arbeitenden Fotografen sind, kann der DFB noch lange keine Ansprüche darauf stellen, wie wir berichten.“
Einige Fanreporter bewegen sich im Grenzbereich zum Journalismus und nehmen für sich in Anspruch, die Realität möglichst genau abzubilden. Sie wollen die Einschränkungen ihrer Arbeit nicht hinnehmen.
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