Bericht von Amnesty International: Weniger Todesurteile
Die Todesstrafe wird besonders im Iran nicht mehr so oft ausgesprochen wie in den Jahren davor. Es gibt aber auch Dunkelziffern.
„Der Trend zur Abschaffung der Todesstrafe ist nicht mehr umzukehren. Jedes Jahr wird der Kreis derjenigen Staaten, die auf die Todesstrafe verzichten, größer“, stellt die Organisation fest. Vier Länder waren demnach für 78 Prozent der dokumentierten Exekutionen verantwortlich: Iran (mindestens 253), Saudi-Arabien (149), Vietnam (mindestens 85) und der Irak (mindestens 52).
„Wo Staaten an der Todesstrafe festhalten, sollte die Staatengemeinschaft zumindest darauf dringen, dass das völkerrechtliche Verbot der Verurteilung und Hinrichtung von Minderjährigen beachtet wird und diese Urteile umgewandelt werden“, forderte Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland. „Auch müssen, gerade in Staaten mit der Todesstrafe, die Einhaltung des absoluten Folterverbotes sowie grundlegende rechtsstaatliche Standards wie das Recht auf Anhörung, auf einen Rechtsbeistand und ein faires Verfahren gewährleistet und unabhängig überprüfbar sein.“ Dies sei in den wenigsten Ländern, die heute noch hinrichten, gegeben.
Die insgesamt erhebliche Abnahme der Hinrichtungen hat nach Angaben von Amnesty im Wesentlichen zwei Ursachen: „Zum einen haben einige derjenigen Länder, die weltweit immerfort für das Gros der Hinrichtungen verantwortlich sind, wie Irak, Iran, Pakistan und Somalia, die Anwendung der Todesstrafe zurückgefahren“, stellt die Organisation fest. „Zum anderen verringerte sich auch die Zahl der Länder, von denen bekannt wurde, dass sie Hinrichtungen durchgeführt haben.“
Urteile, die auf Foltergeständnissen beruhen
In der Mehrheit der Länder, die Menschen zum Tode verurteilen oder hinrichten, werde die Todesstrafe nach Prozessen verhängt, die nicht den internationalen Rechtsstandards für ein faires Gerichtsverfahren entsprechen, berichten die Autoren. In einigen Fällen basierten Urteile auf Aussagen, die durch Folter oder Misshandlung erpresst worden sein könnten – so in Ägypten, Bahrain, China, Irak, Iran und Saudi-Arabien.
Amnesty habe 2018 auch Rückschritte dokumentieren müssen, erklärte Beeko der Deutschen Presse-Agentur. In Thailand fand demnach im Juni die erste Hinrichtung seit 2009 statt. Botsuana (2), Sudan (2) und Taiwan (1) vollstreckten zum ersten Mal nach 2016 wieder Hinrichtungen.
In den USA, wo Präsident Donald Trump die Todesstrafe ausweiten will, sei die Zahl der Hinrichtungen zwar leicht auf 25 gestiegen (2017: 23). Allerdings haben zwanzig Bundesstaaten die Todesstrafe inzwischen abgeschafft, das seien „mehr als je zuvor“, sagte Beeko. Weitere vier Bundesstaaten haben demnach ein Hinrichtungsmoratorium erklärt. In 2018, wie auch 2017, seien „nur“ in acht Staaten Exekutionen durchgeführt worden. Hintergrund dafür sei, dass der Präsident nicht für die Todesstrafe in den einzelnen Bundesstaaten zuständig ist. Die letzte Hinrichtung nach Bundesstrafrecht war am 18. März 2003 und die letzte Exekution nach Militärstrafrecht am 13. April 1961.
Der Grünen-Politiker Kai Gehring, Mitglied im Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, forderte am Mittwoch, Deutschland müsse sich aktiver für die Abschaffung der Todesstrafe und deren Vollstreckung einsetzen. „Auch das staatliche Verschweigen zigtausender Hinrichtungen wie in China darf nicht hingenommen werden“, erklärte er. „Dass Brunei die Todesstrafe für Homosexuelle einführt, muss zu massivem Druck der Staatengemeinschaft führen.“
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