Bericht über Bundesinnenministerium: Krankenakten seit Jahren öffentlich
Die „Welt“ berichtet, dass im Bundesinnenministerium sensible Daten über Mitarbeiter hausintern öffentlich sind. Die Behörde widerspricht.
BERLIN dpa | Fragwürdiger Umgang mit sensiblen Daten ausgerechnet im Bundesinnenministerium: Nach einem Bericht der Zeitung Die Welt sind dort seit Jahren Krankenakten, ärztliche Gutachten und Detailinformationen zu Behinderungen von Mitarbeitern hausöffentlich im elektronischen Aktensystem zugänglich.
Dies gehe aus ministeriumsinternem Schriftverkehr hervor, der dem Blatt vorliegt. Demnach werden außerdem personenbezogene Daten entgegen den Bestimmungen des Bundesdatenschutzes und entgegen entsprechenden Hausanordnungen per Email gestreut.
„Im Zuge der Umstellung auf die elektronische Akte“ seien „ärztliche Gutachten eingescannt, elektronisch veraktet und per Mail weitergeleitet worden. Diese Unterlagen sind einem unüberschaubaren Personenkreis zugänglich“, heißt es laut Welt in Schreiben, die an den Personalrat, den Datenschutzbeauftragten des Ministeriums und die Leitung des Hauses gerichtet wurden. Dies sei weder mit der Dienstvereinbarung zur Nutzung der elektronischen Akte noch mit der einschlägigen Hausanordnung vereinbar. Es müsse davon ausgegangen werden, „dass hier systematisch gegen das Datenschutzgesetz verstoßen wird“, heißt es in den Schreiben weiter.
Hintergrund sei das betriebliche Eingliederungsmanagement von längerfristig kranken, behinderten und zeitweise arbeitsunfähigen Beschäftigten. Dieses Eingliederungsmanagement wird laut Zeitung im Innenministerium über das elektronische Aktensystem bewerkstelligt, wobei es zu der gesetzeswidrigen Erfassung und Weiterverarbeitung von Krankenberichten, ärztlichen Gutachten und Informationen über Behinderungen kommt. Nach Informationen der Welt sind diese Daten weiten Kreisen der Ministeriumsmitarbeiter einsehbar.
Bericht wird dementiert
Das Bundesinnenministerium hat am Samstagnachmittag die Vorwürfe zurückgewiesen. Im Fall einer Mitarbeiterin sei es „aufgrund eines Büroversehens“ unterblieben, im internen Schriftverkehr einen Hinweis auf einen Unfall und eine Medikamenteneinnahme unkenntlich zu machen, teilte das Ministerium am Samstag mit.
In dem Fall habe es sich - anders als in der Welt dargestellt - keinesfalls um ein ärztliches Gutachten mit Angaben zum Gesundheitszustand gehandelt, betonte das Ministerium. Personalaktenrelevante Inhalte seien im Ministerium entsprechend der Vorschriften von einer elektronischen Veraktung ausgenommen. Das gelte auch für ärztliche Gutachten.
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