piwik no script img

Berater-Affäre um von der LeyenSMS auf Diensthandy gelöscht

Auch auf einem zweiten Diensthandy der früheren Verteidigungsministerin sind Daten gelöscht worden. Die Arbeit des Untersuchungsausschusses wird schwieriger.

Alte Nachrichten hat die ehemalige Verteidigungsministerin aus dem Handy-Speicher entfernt Foto: Hannibal Hanschke/reuters

Berlin dpa | Der Untersuchungsausschuss zur Berateraffäre wird keinen Zugang mehr zur SMS-Kommunikation von Ex-Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen bekommen. Nachdem ein Mobiltelefon nach einem „Sicherheitsvorkommnis“ gelöscht wurde, sind auch Kurznachrichten auf einem zweiten Diensthandy gelöscht, teilte das Ministerium dem Untersuchungsausschuss in einem Bericht mit, über den mehrere Medien berichteten.

Auf dem zweiten Mobilfunkgerät von der Leyens seien weder im Ordner „Geschäftlicher Bereich“ noch im Ordner „SMS“ Nachrichten oder Dateien, schrieb das Ministerium in dem Bericht, der dpa vorlag.

Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hatte die Untersuchung der Datenlöschung Ende des vergangenen Jahres in Auftrag gegeben. Der Bericht solle dem Untersuchungsausschuss zur Berateraffäre übergeben werden. Er befasst sich mit Vorwürfen wie unkorrekter Auftragsvergabe und Vetternwirtschaft im Verteidigungsministerium.

Das erste Handy von der Leyens – inzwischen EU-Kommissionschefin – war dienstlich gelöscht worden, nachdem im Januar 2019 ein großangelegter Datenklau Politiker in ganz Deutschland aufgeschreckt hatte. Auf einem Twitter-Konto waren persönliche Daten und Telefonnummern von Hunderten Prominenten veröffentlicht worden. Betroffen war auch von der Leyen. Sie erhielt danach das zweite Handy.

Von der Leyen bleibt gelassen

Zum Vorwurf der Opposition im Bundestag, wichtige Informationen seien möglicherweise verloren, hatte von der Leyen im Dezember dem Spiegel gesagt: „Meines Erachtens geht gar nichts verloren, denn SMS sind für die schnelle Kommunikation geeignet. Dokumente und Strategien aber werden in Bundesministerien woanders entwickelt und anders versandt.“

Unter von der Leyen hatte das Ministerium Aufträge an externe Beratungsfirmen vergeben. Im Zuge der Aufklärung sollte auch das Handy der früheren Ministerin und heutigen EU-Kommissionschefin ausgewertet werden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

5 Kommentare

 / 
Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • 8G
    82286 (Profil gelöscht)

    Titelbild hier.



    titelbild da:



    taz.de/Angriffe-au...kerinnen/!5655393/



    Was haben diese beiden Damen gemeinsam?



    Falsch !



    Es ist der ...

  • Liggers. Es bleibt dabei - Gellewelle.

    La Tuffa PanzerUschi von der Lie-ing •

    Na Mahlzeit

  • Ich für meinen Teil verstehe das gesamte Vorgehen dieses Unterausschusses des Verteidungsaussusches der als Untersuchungsausschuss tagt sowieso nicht.

    Er hat entsprechend § 34 PUAG i.V.m. Art. 44 GG das Recht die Strafprozessordnung direkt für seine Zwecke zu nutzen, wieso man dort wie im letzten Jahr geschehen das Verteidigungsministerium mehrfach bittet und sich vertrösten lässt, das Handy rauszurücken, kann man wohl nur mit parteitaktischer Verzögerungs und "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" Logik erklären.

    Dann die Erkenntnis dass die Daten gelöscht worden seien, na schön, spätestens dann beschlagnahmt man das Handy und lässt es bei einer Spezialfirma auf die Möglichkeit der Wiederherstellung untersuchen.



    Zeitgleich überlegt man ob man nicht beantragt die Handys der Personen beschlagnahmen zu lassen von denen man ausgeht, dass Von der Leyen mit ihnen diese brisante Kommunikation geführt hat, on second thought, das hätte man auch zeitgleich mit der Anforderung/Beschlagnahme bei ihr machen können, so hatten sie auch Zeit alles brisante zu löschen und die Akten zu schreddern.



    Verdunkelungsabsicht, hmm da stand doch was zu in der STPO.

    Das wirft zudem die Frage auf ob es wirklich SMS waren oder E2E encrypted Messenger? Bei letzterem wird die Beschlagnahme von Smartphones von Kommunikationsteilsnehmern noch relevanter weil sie dort ja entschlüsselt vorläge, oder aber, wäre das nicht einmal ein relevanter Einsatz für den ekelhaften Staatstrojaner?

    Sollten es tatsächlich SMS gewesen sein, joa mei, die liegen doch beim Betreiber unverschlüsselt zwischengespeichert auf deren Servern rum, wenn ich nicht falsch informiert bin, wie war jetzt nochmal der aktuelle Stand der tatsächlich durchgeführten Vorratsdatenspeicherung und die Möglichkeit der Bestandsdatenabfrage?

    Kurz gesagt, wieso wendet der Ausssuch nicht all die verabscheuenswürdigen Maßnahmen an die möglich wären und der BT zum Einsatz gegen uns Bürger billigt?

    • @Pleb:

      anschließe mich & gute eine eine Frage •

  • Wenn ich mein Diensthandy beim Arbeitgeber austausche lösche ich auch all meine Daten (geschäftlich/privat). Ist es denn als Politiker Vorschrift SMS NICHT zu löschen? Das wäre doch mal interessant zu erfahren.