Benno Schirrmeister über eine vermeidbare Niederlage: Im Stich gelassen
Stellenweise liest sich das Urteil arrogant: „Die Beantwortung der Frage, ob ein Beratungsgegenstand nach Maßgabe der § 14 Abs. 3 OBG und § 11 Abs. 1 GO vertraulich ist, erfordert in der Regel keine besonderen juristischen Kenntnisse“, schreibt die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht da in einem Deutsch, das zu kapieren bereits das verlangt, was der Satz als für den Fall unnötig bestimmt – juristischen Sachverstand.
Vielleicht hätte er doch geholfen. Vorhanden hätte er beim Innensenator sein müssen. Der hatte auf eine nicht-öffentliche Sitzung gedrängt: Nachvollziehbar nach den Einschüchterungsversuchen durch demonstrative Rocker-Präsenz im Beirat.
Umso so seltsamer aber, dass die Behörden-Profis die Laien-Politiker*innen dann so im Stich lassen und ihnen keinen Tipp geben, wie man Geheimhaltung rechtssicher herstellt – oder, bescheidener, mal bei der Senatskanzlei nachfragen, ob das so okay ist. Das unterlassen zu haben hat den Hells Angels und ihren Sympathisanten – in diesem Fall der AfD – einen Erfolg bereitet. Sie werden ihn ausschlachten. Nötig wäre das nicht gewesen.
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