Beirat „Recht auf Vergessen“: Google soll weniger löschen

Knapp 150.000 Anträge erhielt Google bisher zum Löschen von Suchergebnissen. Zu schnell und zu häufig kommt der Konzern den Userwünschen nach, kritisieren Experten.

Bislang löscht Google europaweit rund 42 Prozent der beanstandeten Links. Bild: dpa

BERLIN dpa | Verbraucherschützer und Internet-Experten haben die Betreiber von Suchmaschinen aufgefordert, nicht so häufig den Löschanträgen von Bürgern in der Europäischen Union nachzugeben. Auf einem Treffen des Experten-Beirats für Google zum „Recht auf Vergessenwerden“ verwiesen die Sachverständigen am Dienstag in Berlin auf das öffentliche Interesse an bestimmten Informationen, selbst wenn betroffene EU-Bürger diese aus den Ergebnislisten entfernen lassen wollen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Mai entschieden, dass EU-Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Google schaltete Ende Mai eine Website frei, auf der solche Anträge gestellt werden können. Die Informationen selbst müssen dabei von den Urhebern nicht entfernt werden. Es geht um Informationen, die nicht mehr relevant sind oder das Recht auf Privatsphäre verletzen.

Bislang bekam Google fast 150.000 Anträge von Europäern zur Löschung von Suchergebnissen aus ihrer Vergangenheit. Aus Deutschland kamen über 25.000 davon. Dabei seien insgesamt rund 42 Prozent der beanstandeten Links aus den Suchergebnissen entfernt worden. In Deutschland seien es 53 Prozent gewesen.

Michaela Zinke vom Verbraucherzentrale Bundesverband forderte eine konsequente Prüfung, ob ein Löschantrag tatsächlich eine Information über einen Bürger als private Person betreffe. So könne beispielsweise die Bewertung eines privaten Anwenders auf der Handelsplattform Ebay durchaus im öffentlichen Interesse sein.

Matthias Spielkamp, Vorstandsmitglied von „Reporter ohne Grenzen“, verlangte, dass journalistische Inhalte generell von Link-Entfernungen ausgenommen werden sollten. Die Publisher der verlinkten Inhalte sollten vor einer möglichen Löschung des Links angehört werden.

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