Behördlicher Kampf gegen Wuchermieten: Hamburg wartet auf neue Gesetze, Frankfurt nicht
Die Linke fordert, dass der rot-grüne Hamburger Senat stärker gegen stark überhöhte Mieten vorgeht. Das Vorbild ist Frankfurt am Main.
Mietwucher liegt laut Wirtschaftsstrafgesetz dann vor, wenn die verlangte Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Mieter:innen können rechtlich dagegen vorgehen. Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Anzeigen liegt in Hamburg bei den Bezirksämtern. Diese können, wenn ein Verdacht vorliegt, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Vermieter:innen einleiten.
In Hamburg gab es im Jahr 2021 vier Anzeigen von Wuchermieten, die bei den Bezirksämtern eingegangen sind – alle vier wurden wegen mangelnder Erfolgsaussicht eingestellt. Im Jahr 2024 gab es bislang drei Anzeigen. Weitaus erfolgreicher gegen Mietwucher wehrt sich Frankfurt: Dort wurden von 2020 bis 2022 in 1.400 Fällen die Miete gesenkt und 419.000 Euro Rückzahlungen an Mieter:innen durchgesetzt.
Der Mietverein zu Hamburg hat nach Auskunft seines Geschäftsführers Rolf Bosse jährlich circa 1.500 Anfragen zu potentiell überhöhten Mieten; 60 Prozent davon sind Verdachtsfälle für Wuchermieten. In 70 Prozent dieser Fälle kann der Mieterverein erfolgreich gegen die Vermieter:innen vorgehen. In den meisten Fällen komme es zu einer außergerichtlichen Einigung. Bei den restlichen 30 Prozent der Fälle brauche es eine Anzeige. Allerdings verzichten die meisten Mieter:innen darauf. Sie seien verunsichert und hätten Angst gegen ihre Vermieter:innen vorzugehen, sagt Bosse.
Wer stellt die Strafanzeigen – Mieter:innen oder Behörden?
Der Geschäftsführer betont, dass Wuchermieten nicht nur besser verfolgt werden müssten, sondern dass auch der Mieterschutz verstärkt werden müsse. Es sollte schwerer werden, Menschen wegen Zahlungsrückständen oder Eigenbedarf aus der Wohnung zu schmeißen. Zusätzlich sollte „die Verantwortlichkeit der Behörden gestärkt werden und die Verantwortung nicht beim Einzelnen bleiben“. Statt der Mieter:innen sollte das Bezirksamt gegen ausbeuterische Vermieter:innen vorgehen.
Heike Sudmann, wohnungspolitische Sprecherin der Linken, fordert, dass der Hamburger Senat ähnlich wie der Frankfurter Magistrat gegen Wuchermieten vorgeht. In Frankfurt übernehme eine Behörde die Ermittlungen und auch den Prozess, wenn nötig. Mieter:innen müssen nur einen Verdachtsfall melden und nicht selber aktiv gegen ihre Vermieter:innen vorgehen. Ziel der Linken sei es, ein an Frankfurt angelehntes Musterverfahren zu entwickeln.
Dass bislang kaum gegen Mietwucher in Hamburg vorgegangen wird, liegt laut der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen daran, dass es sehr große Hürden gibt, das Wirtschaftsstrafgesetz anzuwenden. Bevor es möglich sei, konsequent gegen Wuchermieten vorzugehen, müsse die Rechtslage verändert werden. Dafür setze sich Hamburg ein.
Dass ein Vorgehen gegen Wuchermieten trotz der aktuellen Gesetzeslage möglich ist, zeigt jedoch Frankfurt. Hier wird das Gesetz zum Vorteil der Mieter:innen ausgelegt und erfolgreich angewandt. Trotzdem ist auch die in Frankfurt zuständige Behörde für eine Gesetzesänderung, die den Prozess erleichtern soll.
Auch Marco Hosemann, Vorsitzender der Linksfraktion in Hamburg Nord, kritisiert, dass „es zu wenig politischen Wille gibt, das Problem anzugehen“. Das Bezirksamt Nord habe auf seiner Homepage keine Informations- und Unterstützungsangebote zum Thema Wuchermieten, obwohl es zuständig sei für Anzeigen aus dem Bezirk.
Der Grundeigentümer-Verband Hamburg kennt das Problem der Wuchermieten, spricht jedoch von Einzelfällen, in denen Vermieter:innen mehr Miete verlangen als zulässig. Bei seinen Mitgliedern weise er auf die rechtliche Lage hin und weise im Einzelfall darauf hin, dass eine Wuchermiete verlangt werde. Wie die Mitglieder jedoch nach der Beratung entscheiden, das könne der Verband nicht beeinflussen.
Zeitgleich mit ihrem Antrag hat die Linke im Internet einen Mietwucherrechner bereitgestellt, mit dem Hamburger Mieter:innen ihre Miete überprüfen können. Fällt sie unter Mietwucher, kann das Ergebnis direkt an das zuständige Bezirksamt weitergeleitet werden.
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