Mietenpolitik : Die Mietpreisbremse ist wenig wert bis nutzlos
Zu hohe Hürden und zu viele Ausnahmen: Die Mietenbremse funktioniert nicht. Die Bundesregierung weiß das alles und tut nichts dagegen.
D ass die Mietpreisbremse bis Ende 2028 verlängert wird, ist kein Grund zum Aufatmen. In der Theorie verhindert die Bremse, dass Mieten bei Neu- und Wiedervermietungen exzessiv steigen können. In der Praxis funktioniert sie aber nicht richtig. Deshalb ist eine Verlängerung ohne Verbesserung nur wenig wert.
Erstens: Die Hürden sind zu hoch. Mieter*innen, die unzulässige Mieten zahlen, müssen selbst aktiv werden und im Zweifel bereit sein, den oder die Vermieter*in zu verklagen. Eine Studie aus München, die mit Stichproben arbeitete, kam zum Ergebnis: Über ein Viertel der Befragten zahlten eine überteuerte Miete. Es bedarf also einer staatlichen Kontrolle.
Doch es gibt keine Bemühungen, dies zu tun. SPD-Bundesbauministerin Klara Geywitz kommentierte das mal lapidar mit: Deutschland sei „kein Babysitter-Nanny-Staat“. Und weil es der Staat nicht macht, gibt es mittlerweile Unternehmen, die Geld damit verdienen, dass sie Mieter*innen unterstützen, ihr Recht – nämlich eine legale Miete – einzufordern.
Zweitens: In der Mietpreisbremse stecken zu viele Ausnahmen. Sie gilt zum Beispiel nicht bei umfassenden Modernisierungen oder Neubauten.
Bekannt ist auch – es reicht ein Blick in Immobilienportale –, dass die Mietpreisbremse beim möblierten Wohnen durch Intransparenz regelmäßig umgangen wird. Da der Möblierungsaufschlag gesetzlich nicht ausgewiesen werden muss, ist es für Mieter*innen noch schwieriger, die zulässige Miethöhe zu überprüfen.
Bei Kurzzeitvermietungen gilt die Mietpreisbremse grundsätzlich nicht, und es gibt sogar eine vom Bundesjustizministerium beauftragte Studie, die nahelegt, dass Vermieter*innen strategisch auf Kurzzeitvermietungen umgeschwenkt sind. Die Bundesregierung weiß das alles und tut nichts dagegen – einfach, weil die Vorstellungen im Mietrecht zwischen SPD und Grünen einerseits und FDP andererseits zu weit auseinanderliegen.
Regierungsinterne Spaltung
Der regierungsinterne Streit war so groß, dass zwischenzeitlich unklar war, ob die Mietpreisbremse überhaupt noch einmal verlängert wird. Deswegen ist es auch zweifelhaft, ob die anderen mietrechtlichen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag noch umgesetzt werden. Das betrifft zum Beispiel eine Maßnahme, die zu schnelle Mietsteigerungen in bestehenden Mietverhältnissen verhindern soll; oder bessere Schonfristregelungen bei Kündigungen, mit denen ein Teil der Zwangsräumungen verhindert werden könnte.
Fakt ist: Die Ampel, allen voran der Kanzler, der bezahlbares Wohnen versprochen hatte, hat die Interessen der mietenden Mehrheit aus dem Blick verloren. Der Bau kriselt, der Mieterschutz bleibt so schlecht, wie er ist. Diese Verlängerung ist nicht mehr als eine Selbstberuhigungspille für die SPD.
Anm. d. Red.: In einer früheren Version stand, dass Vermieter, die vom vorherigen Mieter schon eine zu hohe Miete verlangt hatten, dies auch bei der Folgemieter*in tun dürfen. Das stimmt so pauschal nicht. Wir bitten um Entschuldigung. Richtig ist: In manchen Fällen gibt es einen Bestandsschutz einer überhöhten Vormiete. Lag die Miete über der ortsüblichen Vergleichsmiete, bevor die Mietpreisbremse eingeführt wurde, dann kann der Vermieter bei einer Wiedervermietung auch eine Miete verlangen, die oberhalb der Mietpreisbremse gilt.
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