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Behördenchaos in BerlinDie drei Affen lassen grüßen

Marie Frank
Kommentar von Marie Frank

Berlin einigt sich auf eine Zuständigkeit für das Cannabisgesetz. Doch weil niemand miteinander redet, passiert am Ende gar nichts. Typisch Berlin.

Gesehen in Köln, gelebt in Berlin: Die drei ignoranten Affen Foto: Mika Volkmann/imago images

W ie dringend Berlin eine Verwaltungsreform braucht, lässt sich dieser Tage besonders gut beobachten. Das Ziel, die Verwaltung funktionsfähiger zu machen, die Zusammenarbeit der verschiedenen Ebenen zu verbessern und, wie es der Senat selbst formuliert, „Probleme bei Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu identifizieren und Schlussfolgerungen daraus zu ziehen“ ist nötiger denn je. Denn mit Blick auf die Nicht-Umsetzung des Cannabisgesetzes wird klar: Berlin ist entweder komplett unfähig und versinkt im Behördenchaos oder die Teillegalisierung wird gezielt blockiert.

Beides ist gleichermaßen möglich, fest steht jedoch, dass die verschiedenen Ebenen nicht miteinander reden. Und sich daher auch nicht darauf einigen können, wer was macht – weshalb am Ende gar nichts passiert. Wie die drei Affen will man nichts sehen, nichts hören, nichts sagen und am Ende auch nichts tun.

Jüngstes Beispiel: Am Montag haben sich die Senatskanzlei und die Senatsgesundheitsverwaltung darauf verständigt, dass die Zuständigkeit für die Genehmigung von Cannabis Social Clubs beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) liegt, wie ein Sprecher am Dienstag auf taz-Anfrage mitteilte. Die Bezirke, denen die Aufgabe zuvor ungefragt und ungewollt in die Schuhe geschoben wurde, sollen künftig die Kontrolle der Anbauvereinigungen übernehmen.

Bloß: Weder die Bezirke noch das Lageso waren in die Gespräche eingebunden, wie sich auf Nachfrage herausstellt. Das Lageso erklärt sich daher ebenso wie zuvor die Bezirke für nicht zuständig. Die taz, die sieht, hört und spricht, hilft jedoch gerne, die Kommunikation zwischen den Verwaltungsebenen herzustellen, damit es endlich voran geht:

Lageso: Wir sind „unzuständige Behörde, jeder Verwaltungsakt wäre deshalb rechtswidrig“, es braucht erst eine Rechtsverordnung.

Senat: Wir werden eine Rechtsverordnung erlassen, über die der Senat am 3. September berät. Parallel wird das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz angepasst.

Lageso: Wir haben nicht genug Personal.

Senat: „Die dafür erforderlichen Ressourcen werden dem Lageso nach Analyse des Erfüllungsaufwands zugeschrieben.“

Na bitte, geht doch. Oder auch nicht. Denn bis zur Verkündung der Rechtsverordnung bleibt alles beim Alten. Heißt: Die Anträge können weiter bei den Bezirken gestellt werden, werden dort aber nicht bearbeitet.

Außer in Marzahn-Hellersdorf. Dort heißt es vom zuständigen Bezirksstadtrat Gordon Lemm (SPD) am Dienstag: „Ich denke, in spätestens zwei Wochen sollten wir hier bescheidungsfähig sein.“ Ein Bienchen für Berlins fleißigsten Verwaltungsbeamten.

Für die Reform der Verwaltung, die mit allen Senatsverwaltungen, Bezirken und dem Abgeordnetenhaus gemeinsam bis Ende des Jahres entwickelt werden soll, ist die affige Nichtkommunikation allerdings kein gutes Omen.

Lange Wartezeiten, ob auf Kiffer-Clubs, das Wohngeld oder einen Bürgeramtstermin, werden wohl noch lange zum Berliner Alltag gehören.

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Marie Frank
Leiterin taz.berlin
Leiterin taz Berlin und Redakteurin für soziale Bewegungen, Migration und soziale Gerechtigkeit. Hat politische Theorie studiert, ist aber mehr an der Praxis interessiert.
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1 Kommentar

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  • Das ist keine Frage von Kommunikation oder Nichtkommunikation.

    Es ist eine Frage der Rechtsgrundlage.

    Solange es weder eine Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitskatalogs gibt noch eine entsprechende Rechtsverordnung, liegt die Zuständigkeit bei den Bezirksämtern.

    Ein Bescheid des Lageso wäre komplett wertlos.

    Da könnten sich alle einig sein.

    Irgendwelche Gespräche wären sinnfrei.

    Verwaltungsrechtliche Zuständigkeit ist kein Gesprächskreis.

    Der Kommentar von Frau Frank ist wenig hilfreich, um die Problematik zu verstehen.