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Bauverzögerung bei HochhausprojektRückkauf statt Warten

Die Bauarbeiten beim geplanten Alexander Tower gehen nicht voran. Finanzsenator Wesener droht dem Investor mit einem Rückkauf des Grundstücks.

Erik Peter

Aus Berlin

Erik Peter

Die Pläne sind – oder waren – hochtrabend: Direkt neben dem Einkaufszentrum Alexa am Alexanderplatz soll eigentlich Berlins höchstes Wohnhaus und zugleich mit 150 Metern der erste Wolkenkratzer entstehen. Doch seit dem ersten Spatenstich im November 2019 ist nur wenig geschehen. Die für September 2023 geplante Eröffnung terminiert der Investor des Alexander Tower, die russische Monarch-Gruppe, inzwischen frühestens auf Ende 2024. Womöglich aber bleibt auch das Wunschdenken.

Denn Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) denkt aufgrund der Verzögerungen inzwischen über einen Rückkauf des Grundstücks durch das Land Berlin nach, das 2009 von der Berliner Immobilienmanagement GmbH veräußert und 2013 an den jetzigen Eigentümer weiterverkauft wurde. Eine mögliche Rückabwicklung und ein Ankaufsrecht seien 2019 nachverhandelt worden.

Nun sagt Wesener zu einer noch nicht fertiggestellten Bodenplatte: „Wir haben festgestellt, dass ein erster Meilenstein nicht erreicht worden ist. Werden die Verzögerungen nicht aufgeholt, werden wir uns über Sanktionen Gedanken machen müssen“. Finanziell sei ein Rückkauf zum Verkehrswert von 2019 kein Problem: „Es geht um Summen, wo ich als Finanzsenator auch in herausfordernden Zeiten sage: Ja, das wäre leistbar.“

Wie die Senatsverwaltung für Finanzen auf Anfrage mitteilte, hat Berlin noch in keinem Fall Grundstücke aufgrund von Bauverzögerungen zurückgekauft. „Normale Instrumente“ für Bauverzug seien Vertragsstrafen. Dies aber könnte sich ändern: Das Land Berlin nehme „inzwischen regelmäßig Rücktrittsrechte in entsprechende Verträge auf, über deren Ausübung im Einzelfall zu entscheiden ist.“ Alternative Planungen für das Grundstück am Alex gibt es aber noch keine.

Der Investor argumentierte gegenüber dem RBB mit Lieferengpässen, Problemen, die in Russland zur Verfügung stehenden Investorengelder nach Deutschland zu bekommen, und einem zeitaufwendigen Gutachten. Ein Adressat möglicher Sanktionen gegen russische Oligarchen ist der armenische Investor mit Sitz in Moskau jedoch nicht.

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