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Bauern klagen erfolglos

Besonders schützenswerte Gebiete dürfen weiterhin nur sparsam gedüngt werden, entschied ein Gericht

In den roten Gebieten gelten verschärfte Anforderungen an das Düngen und eine längere Sperrfrist im Winter

Dass in der Düngeverordnung von Schleswig-Holstein bestimmte Gebiete mit Blick auf den Nitratgehalt als besonders schützenswert ausgewiesen sind und deshalb weniger gedüngt werden dürfen, ist nicht rechtswidrig. Entsprechende Anträge von mehreren Landwirten hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht abgelehnt, wie es am Donnerstag mitteilte. Die 2018 erlassene Landesdüngeverordnung, die die „roten Gebiete“ ausweist, hat demzufolge Bestand und muss nicht geändert werden. In den „roten Gebieten“ gelten verschärfte Anforderungen an das Düngen und eine längere Sperrfrist im Winter.

Die vor Gericht gezogenen Bauern waren davon überzeugt, dass ein Teil ihrer Felder nicht in diese Liste hätte mit einbezogen werden dürfen, und forderten deshalb eine Kontrolle der bestehenden Normen. Das hat das Gericht nun abgelehnt. Die 2015 vorgenommene Einstufung der Gebiete sei fachlich vertretbar und „das in Schleswig-Holstein angewandte arithmetische Verfahren zur Ermittlung der flächenhaften Ausdehnung der Nitratbelastung im Grundwasserkörper nicht zu beanstanden“.

Die Entscheidung des Gerichts kommt kurz bevor die Rahmenbedingungen ohnehin neu geregelt werden – und damit auch weniger Agrarbetriebe mit ihren Flächen zu den „roten Gebieten“ gehören werden. Laut Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) werden das aufgrund des neuen Bewertungsverfahrens nach EU-Vorgaben nur noch 1.500 der 14.000 Betriebe sein; bisher waren 8.900 in der sogenannten Nitratkulisse. Allerdings müssen dann alle Betriebe die zum Teil weitergehenden neuen Vorgaben beachten. Das Gericht hat Revision zugelassen.

Wie alle Wirtschaftszweige leidet auch die Landwirtschaft stark unter der Coronapandemie – zusätzlich habe der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland die Bauern schwer getroffen, teilte die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit. Wichtige Exportmärkte seien durch die Schweinepest weggebrochen. Noch nie habe es eine so große Diskrepanz zwischen dem vergangenen Wirtschaftsjahr und der aktuellen Situation gegeben. (dpa)

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