Banken geben EZB-Negativzinsen weiter: Öfter Strafzinsen für Vermögende
Firmen und Reiche müssen fürs Vermögen auf dem Konto immer häufiger zahlen, berichtet die Bundesbank. Für die „breite Masse“ ist das nicht der Fall.
In Europa sind die Zinsen als Folge der Finanzkrise extrem niedrig. Europäische Banken erhalten Geld deshalb von der Europäischen Zentralbank (EZB), ohne dafür Zinsen zahlen zu müssen. Aber: Wollen sie Kapital bei der EZB parken, müssen sie 0,4 Prozent Strafzins für die Einlagen zahlen, sogenannte Negativzinsen. Die Idee dahinter: Banken sollen Geld nicht horten, sondern Unternehmen und InvestorInnen zur Verfügung stellen, damit die Wirtschaft angekurbelt wird. Dabei soll es mindestens bis zum Sommer 2019 bleiben.
Immer mehr Banken geben diese Negativzinsen an KundInnen weiter. Im Jahr 2017 stieg die Zahl der Institute, die Strafzinsen von KundInnen nahmen, von 26 Prozent im Januar auf 50 Prozent im Dezember. Das geht aus einer Stichprobenerhebung der Bundesbank hervor, mit der sie die Auswirkungen der niedrigen Zinsen beobachtet. In die Stichprobe fließen Daten von 223 Instituten, das entspricht der Größe nach zwei Drittel des Bankenmarktes in Deutschland.
„Zur Stabilisierung ihrer Zinsmargen verzinsen Banken zunehmend auch Einlagen privater Haushalte negativ“, heißt es in dem Bericht der Bundesbank. Das heißt: Nicht nur Großunternehmen und andere Banken, auch PrivatkundInnen müssen dafür zahlen, dass sie Geld parken. Dabei dürfte es sich „vornehmlich um großvolumige Sichteinlagen handeln“, schreibt die Bundesbank. Also: um sehr Reiche. Laut Bundesbank waren es vor allem Sparkassen, die sich das Aufbewahren des Gelds dieser Leute bezahlen lassen. Die Bundesbank selbst nennt keine Summen, doch einen Überblick über Banken, die Strafzinsen nehmen, gibt das Portal Biallo.de.
Entwarnung für breite Masse
Auch wenn die Zahl der Banken gestiegen ist, die Negativzinsen weitergeben: Für KundInnen, die nicht schwer reich sind, gibt Verbraucherschützer Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Entwarnung. „Für die breite Masse können nicht so einfach Niedrigzinsen eingeführt werden“, sagt er. Banken können die Strafzinsen nicht einfach einseitig einführen. Sie müssen das mit KundInnen individuell vereinbaren – die dann zu einem anderen Anbieter wechseln können. Das hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat in einem Rechtsstreit gegen die Volksbank Reutlingen durchgesetzt.
Die Volksbank Reutlingen hatte versucht, Strafzinsen für bestimmte Konten über einen Preisaushang einzuführen. Das hatte das Landgericht Tübingen untersagt, woraufhin die Bank die Zusatzgebühren zurückgenommen hatte.
Für den Fall, dass die Niedrigzinsphase noch lange anhält, will Nauhauser nicht ausschließen, dass Banken eines Tages auch von Durchschnittsverdienenden Geld verlangen. „Aber auch dann gibt es Ausweichmöglichkeiten“, sagt Nauhauser. Kleine Vermögen kann man auch zu Hause aufbewahren.
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