Baggerbesetzung in der Lausitz: Aktivisten vor Gericht

In Cottbus beginnt am Montag das Eilverfahren gegen drei „Ende Gelände“-Klimaschützer, die in der Lausitz Bagger besetzt hatten. Sie sind in U-Haft.

„Ende-Gelände“-Aktivisten auf dem Weg zum Bagger ind Schleenhain am 4 Februar 2019

Protestierten gegen den Kompromiss der Kohlekommission: Besetzer*innen in der Niederlausitz Foto: dpa

DRESDEN taz | Vor dem Amtsgericht Cottbus beginnt am Montag die Hauptverhandlung gegen drei Besetzer eines Lausitzer Braunkohlebaggers. Ihnen wird Hausfriedensbruch vorgeworfen.

Am 4. Februar hatten KohlegegnerInnen von „Ende Gelände“ und „Robin Wood“ Fördereinrichtungen in den Tagebauen Schleenhain bei Leipzig, Welzow-Süd und Jänschwalde in der Niederlausitz besetzt. Sie protestierten damit gegen den ihrer Meinung nach unzureichenden Kompromiss der Kohlekommission. 23 von ihnen wurden nach der Räumung zunächst für zwölf Stunden inhaftiert. Gegen drei Aktivisten, die ihre Personalien nicht angaben, wurde ein Eilverfahren eröffnet. Sie sitzen bis heute in Untersuchungshaft.

Nach Angaben des Betreibers Lausitzer Energie Kraftwerke AG (Leag) war die Belieferung der Lausitzer Kohlekraftwerke Jänschwalde und Schwarze Pumpe damals nicht spürbar beeinträchtigt. Die Leag kündigte aber sofort strafrechtliche Schritte an.

Nach Einschätzung einer Sprecherin von „Ende Gelände“ war in diesem Jahr der Verfolgungsdruck im Vergleich zu einer Besetzung von 2016 besonders hoch. „Untersuchungshaft ist noch nie verwendet worden“, sagte sie. Der Vorwurf werde besonders laut erhoben, mit den Aktionen den teils auch von Umweltverbänden mitgetragenen Kohleausstiegskompromiss zu untergraben.

Haus oder nicht Haus?

Verteidiger Felix Isensee aus Berlin ließ erkennen, dass er auch die teils entwürdigende Behandlung der drei Inhaftierten thematisieren wolle. Bei der Festnahme soll es unangemessene Schmerzgriffe und Durchsuchungen des Intimbereichs gegeben haben, Toilettengänge wurden verweigert. Strittig ist im Kern die Frage, ob es sich angesichts fehlender Einzäunung des Tagebaus tatsächlich um Hausfriedensbruch handelt. Frühere Verfahren waren deshalb meist zugunsten der Beschuldigten ausgegangen.

Zum Verfahrensbeginn am Montagmorgen soll eine kleine Solidaritätskundgebung stattfinden. Am 28.Februar wird sich der Rechtsausschuss des Brandenburger Landtags mit dem Fall befassen. Die „Ende Gelände“-Sprecherin deutete auch an, dass intern über langfristige und nachhaltige Protestformen anstelle solcher Einzelaktionen debattiert werde.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.