Bad-Bank-Gesetz: Garantie für schlechte Banken

Die Bundesregierung ist sich weitgehend einig über das Bad-Bank-Gesetz. Dabei übernimmt der Staat Garantien für wertlose Bankpapiere - will sich aber im Gegenzug nicht an den Banken beteiligen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.