BUND gewinnt vor Gericht gegen Bayer: Sieg für Bienen und Meinungsfreiheit
Die Naturschützer vom BUND dürfen Bayer-Pestizide als „bienengefährlich“ bezeichnen. Das Unternehmen wird das Urteil wohl anfechten.
FREIBURG taz | Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) darf zwei Produkte der Firma Bayer CropScience ohne Einschränkungen als „bienengefährlich“ bezeichnen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Damit hat es eine einstweilige Verfügung aufgehoben, die im Dezember gegen die Umweltschutzorganisation ergangen war.
Der BUND hatte 2014 eine Broschüre mit dem Titel „Pestizidverkauf in Bau- und Gartenmärkten“ veröffentlicht, die darauf aufmerksam machen sollte, dass Verkäufer in den Läden die Kunden häufig nur unzureichend über die Gefahren verschiedener Unkraut- und Insektenbekämpfungsmittel informierten. In diesem Zusammenhang schrieb der BUND, die Bayer-Produkte „Schädlingsfrei Calypso“ und „Zierpflanzenspray Lizetan“ seien gefährlich für Bienen.
Beide Produkte enthalten den Pestizidwirkstoff Thiacloprid aus der Klasse der Neonikotinoide, die nach wissenschaftlichen Untersuchungen Lernvermögen und Kommunikationsfähigkeit der Bienen beeinträchtigen. Für drei Neonikotinoide schränkte die EU-Kommission daher ab Dezember 2013 die Zulassung zunächst für zwei Jahre für bienenrelevante Kulturen ein.
So gibt es etwa Studien des Biologen Randolf Menzel von der Freien Universität Berlin, wonach Neonikotinoide das kartenartige Gedächtnis der Tiere stören, so dass diese nicht mehr sicher zum Stock finden. Auf diese Studien unter anderem beruft sich auch der BUND, der den Aufdruck „nicht bienengefährlich“ auf Bayer-Produkten als eine „Irreführung von Verbrauchern“ bezeichnete. Auch das darf er wieder sagen. Das Gericht erkannte die Aussagen des BUND als „Meinungsäußerungen mit einem Tatsachenkern“ an – und solchen gebühre vom Gesetz her ein besonderer Schutz.
Bayer zunächst wortkarg
„Wir freuen uns über diesen Erfolg. Das ist ein Sieg für die Bienen und die Meinungsfreiheit“, sagte der BUND-Pestizidexperte Tomas Brückmann. Er fordert nun die EU auf, die Zulassung des Wirkstoffs Thiacloprid zurückzunehmen. Und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit müsse die Produktzulassungen aller thiaclopridhaltigen Produkte widerrufen. Die Gartenmärkte fordert er auf, den Verkauf dieser Pestizide einzustellen.
Wortkarg reagierte unterdessen die Bayer CropScience AG. In einer Erklärung heißt es lediglich: „Wir bedauern die Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts.“ Man werde nun „die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und mögliche weitere Schritte prüfen“. Es gilt als wahrscheinlich, dass das Unternehmen, das viel Geld mit den betreffenden Produkten verdient, das Urteil anfechten wird.
Zumal die Bayer-Tochter für ihr hartes Vorgehen gegen Kritiker der Neonikotinoide bekannt ist. Im Juli 2013 zum Beispiel hatte das Unternehmen sogar einen Regionalverband des BUND abgemahnt, weil dieser auf seiner Internetseite das Produkt „Calypso“ als „bienengefährlich“ bezeichnet hatte. Unter Androhung einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro musste der Verband innerhalb von nur drei Tagen eine Unterlassungserklärung abgeben.
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