BGH bestätigt Urteil zu Messerattacke: Freiheitsstrafe für Alaa S.
Der Bundesgerichtshof sieht keine Rechtsfehler bei der Verurteilung des Syrers wegen tödlicher Messerattacke 2018. Der Fall führte damals zu Randale.
Im Prozess vor dem Landgericht Chemnitz bezeichnete sich Alaa S. als unschuldig. Täter sei der untergetauchte Farhad R. Die Verteidiger mutmaßten, der Prozess gegen S. diene nur dazu, die Stimmung in der Stadt zu beruhigen. Doch das Landgericht hielt die Schuld des damals 25-jährigen Alaa S. für eindeutig erwiesen. Dieser habe im Streit mit Daniel H. von vorn zugestochen, Farhad R. von hinten. Das Gericht stützte sich vor allem auf die Aussage eines Döner-Verkäufers, der kurz nach der Tat von Stichbewegungen bei Alaa S. berichtet hatte.
Der BGH betonte, dass die Beweiswürdigung Sache des Landgerichts sei. Der BGH habe keine Rechtsfehler festgestellt. So sei es nachvollziehbar, dass das Landgericht spätere relativierende Aussagen des Döner-Verkäufers ignorierte, schließlich sei auf diesen Druck ausgeübt worden. Die Chemnitzer Richter seien auch nicht verpflichtet gewesen, einen Fragenkatalog zu ihrer politischen Einstellung zu beantworten. Verteidigerin Ricarda Lang hatte von Richtern und Schöffen wissen wollen, ob sie AfD-Mitglied seien.
Der BGH erklärte nun, dass eine Abfrage von möglichen Befangenheitsgründen „ins Blaue hinein“ nicht vorgesehen sei.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Rekrutierung im Krieg gegen Russland
Von der Straße weg
Umfrage zu Sicherheitsgefühl
Das Problem mit den Gefühlen
Israelische Drohnen in Gaza
Testlabor des Grauens
„Freiheit“ von Angela Merkel
Die Macht hatte ihren Preis
Deutschland braucht Zuwanderung
Bitte kommt alle!
Gewalt an Frauen
Ein Femizid ist ein Femizid und bleibt ein Femizid