Autonomes Hausprojekt: Rigaer 94 spaltet Bezirk und Senat
Xhains Baustadtrat Florian Schmidt ist gegen eine Begehung des Hauses durch Eigentümer und Polizei. Der Bezirk solle den Brandschutz selbst prüfen.
Nach zwei für die Eigentümerfirma erfolgreichen Gerichtsentscheidungen vor dem Verwaltungs- und Kammergericht Mitte Februar wollen deren Vertreter am 11. und 12. März das gesamte Haus in Augenschein nehmen. Im Dezember hatten sie eine Anordnung des Bezirksamts erhalten, Brandschutzmängel – etwa eingebaute Sicherheitstüren, Sperrmüll und herabhängende Stromkabel – zu prüfen und zu beheben. Die Bewohner*innen haben Widerstand angekündigt.
Schmidt schlägt nun vor, die Überprüfung durch die Bauaufsicht des Bezirks selbst durchführen zu lassen und einen „aufwändigen Polizeieinsatz“ zu vermeiden. Im Tagesspiegel hatte Schmidt der Eigentümerseite vorgeworfen, die Brandschutzprüfung für Maßnahmen nutzen zu wollen, „die nicht den Brandschutz betreffen“. Die taz hatte zuvor von einer durch den Hausverwalter Torsten Luschnatt erstellten Mängelliste berichtet, in der es heißt, Seitenflügel und Hinterhaus müssten „umgehend geräumt werden“.
Baustadtrat wird tätig
Zur taz sagte Schmidt: „Die Forderung des Eigentümers und der Innenverwaltung, dass alle Wohnungen in der Rigaer Straße zum jetzigen Zeitpunkt begangen werden müssen, dürfte einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.“ Noch am Montag wollte Schmidt dem Eigentümer eine Anordnung schicken. Aus dieser soll laut Schmidt hervor gehen, welche Räumlichkeiten für den Brandschutz begutachten werden sollen. Weiterhin hieß es: „Sollte eine deeskalative Lösung weiterhin vom Innensenator abgelehnt werden, wird so zumindest etwas mehr Rechtssicherheit geschaffen.“
Scharfe Kritik kam von der Innenverwaltung, die die Aufsicht über die Bezirke führt. Friedrichshain-Kreuzberg sei nur dann zuständig, wenn der Eigentümer seiner Verpflichtung zur Abwehr von Gefahren nicht nachkomme. „Das ist hier nicht der Fall“, sagte Martin Pallgen, Sprecher der Innenverwaltung. Er erwarte, dass das Bezirksamt dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes folge, wonach „eine Duldungsanordnung durch das Bezirksamt ausgesprochen werden muss“. Eine Beschränkung der Duldungsanordnung auf wenige Räumlichkeiten scheine „nicht sachgerecht“
Pallgen kündigte an, am Dienstag im Senat eine Vorlage einzubringen, die den Bezirk anweisen soll, eine „entsprechende Duldungsanordnung zu erlassen“. Er betonte aber auch, dass mit der Begutachtung möglicher Brandschutzmängel „keine Räumung des Gebäudes“ verbunden sei.
Die Anwälte der Bewohner*innen haben ihrerseits inzwischen Widerspruch gegen den Beschluss des Kammergerichts eingelegt. Das hatte das Betreten des Gebäudes durch die Eigentümer erlaubt. Vor dem Landgericht wollen sie die Vollstreckbarkeit des Urteils außer Kraft setzen, wie Anwalt Benjamin Hersch der taz sagte. Sollten sie damit scheitern und es zu einer Begehung kommen, wollen sie diese selbst begleiten.
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