Autohersteller vor Gericht: Klimaklage gegen VW scheitert

AktivistInnen müssen laut Landgericht Braunschweig CO2-Emissionen des Konzerns dulden.

Ein von Schnee bedecktes Fahrzeug

Darf erstmal weiter ein Verbrenner sien, ein Golf von VW Foto: Erik Irmer

FREIBURG taz | Vor dem Landgericht Braunschweig sind drei von Greenpeace unterstützte AktivistInnen mit ihrer Klimaklage gegen Volkswagen gescheitert. VW sei nicht verpflichtet, schon 2030 den Verkauf von Verbrennerautos einzustellen, entschied das Gericht. Geklagt hatten die beiden Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser und Roland Hipp sowie die Fridays-for-Future-Aktivistin Clara Meyer. Die zivilrechtlichen Klagen wurden von der bekannten Klimaanwältin Roda Verheyen vertreten und von Greenpeace finanziert.

Kläger Hipp ist nebenbei Imker und argumentierte mit Auswirkungen des Klimawandels auf seine Bienenstöcke, Kläger Kaiser sorgt sich um seinen Privatwald. Und alle drei sehen ihre Gesundheit sowie ihre Freiheit durch den Klimawandel und spätere massive staatliche Gegenmaßnahmen bedroht. Deshalb müsse VW als einer der weltweit größten Kfz-Hersteller schnell auf die weitere Produktion von Verbrennerautos verzichten.

Anwältin Verheyen stützte sich bei der Klage auf bekannte Regeln der zivilrechtlichen Störerhaftung. Wer die Gefährdung von Rechtsgütern eines anderen verursacht, müsse das Verhalten einstellen, wenn es eine entsprechende „Verkehrssicherungspflicht“ gebe. Dafür zog sie ein Klimaszenario der Internationalen Energie-Agentur heran.

VW hat keine höheren Anforderungen als der Staat

Damit hatte sie am Landgericht Braunschweig keinen Erfolg. Die Klage sei zwar zulässig, aber unbegründet, erklärte der Vorsitzende Richter Rolf Hansen. VW müsse keine höheren Anforderungen erfüllen als der Staat, der mit dem Klimaschutzgesetz seinen Schutzpflichten genügt habe. Da VW alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen einhalte, müssten die Klä­ge­r:in­nen die vom Konzern verursachten CO2-Emissionen „dulden“.

Das Gericht ging nicht auf das Problem ein, dass die Bundespolitik den im Klimaschutzgesetz aufgestellten Anforderungen bisher nicht gerecht wird, insbesondere im Verkehrsbereich. Hierzu liegen bereits mehrere Klagen gegen die Bundesregierung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vor. Anwältin Verheyen nannte das Braunschweiger Urteil „rechtlich schwach“. Die Kläger werden voraussichtlich Berufung einlegen.

Allerdings sind Klimaklagen gegen Kfz-Hersteller auch schon beim Landgericht Stuttgart (gegen Mercedes) und beim Landgericht München I (gegen BMW) gescheitert. Am Freitag kommender Woche wird das Landgericht Detmold über die Klage eines Biobauern gegen VW entscheiden. (Az.: 6 O 3931/21)

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