Autofahrerin verurteilt: Wenn Drängelei mal Folgen hat

Weil sie eine radelnde Polizistin mit ihrem Auto abdrängte und leicht anfuhr, wird eine Frau zu einer Geldstrafe verurteilt.

Radfahrer auf Radstreifen, links daneben Autos

Ähnliche Verfahren werden häufig eingestellt Foto: dpa

Nach über drei Stunden Verhandlung steht die Strafe fest: Monika L. wird am Freitag vom Amtsgericht Tiergarten zur Zahlung von 1.800 Euro verurteilt und erhält zwei Monate Auto-Fahrverbot. Die Rentnerin hatte die Polizistin Nadine H., die auf dem Rad fuhr, im November 2016 in Karow erst von der Fahrbahn gedrängt und etwas später sogar leicht angefahren. Der Strafbefehl, den Monika L. akzeptierte, lautet: Nötigung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und Widerstand gegen eine Vollstreckungsbeamte.

Die Verhandlung ist vor allem deshalb interessant, weil sie überhaupt zustande kam – Fahrradfahrer*innen werden in Berlin täglich im Straßenverkehr genötigt, die Verfahren aber oft eingestellt. So war es zunächst auch in diesem Fall. Erst durch die Beschwerde der geschädigten Polizistin und die Berichterstattung der Medien hat die Generalstaatsanwaltschaft die Wiederaufnahme des Verfahren veranlasst.

Im November 2016 hatte Monika L. mit ihrem Opel Corsa zuerst die Polizistin Nadine H., die auf ihrem Fahrrad unterwegs war, bei einem Überholmanöver von der Straße gedrängt und sie aufgefordert den vorhandenen Radweg zu nutzen. Bei einem zweiten Zusammentreffen einige Minuten später verweigerte L. der Polizistin die Herausgabe von Autopapieren und Ausweis. Später gab die Frau an, die Polizistin habe keine Uniform getragen und sich zu keiner Zeit ausgewiesen.

Eine Uniform trug Nadine H. tatsächlich nicht: Sie war auf dem Weg zur Arbeit, hatte sich aber nach dem ersten Vorfall selbst in den Dienst versetzt. Ihren Polizeiausweis habe sie mehrmals gezeigt und fast die gesamte Zeit auch in der Hand gehalten, sagte Nadine H. aus.

Zunächst blockierte die Polizistin mit ihrem Fahrrad die Weiterfahrt der Rentnerin und informierte ihre Kolleg*innen. Als die Frau das Fahrrad beiseite schob, stellte Nadine H. sich selbst vor die Motorhaube. Monika L. fuhr trotzdem an und touchierte dabei die Schienbeine der Polizistin, ehe diese den Fahrtweg frei machte.

Jetzt ist es zwar zu einer Verurteilung gekommen. Die meisten bedrängten Fahrradfahrer*innen in Berlin besitzen jedoch weiterhin keinen Dienstausweis der Polizei. Nötigungen im Straßenverkehr und Pöbeleien bleiben auch für vorschriftsmäßig fahrende Radler*innen Alltag.

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