Autofahrerin verurteilt: Wenn Drängelei mal Folgen hat
Weil sie eine radelnde Polizistin mit ihrem Auto abdrängte und leicht anfuhr, wird eine Frau zu einer Geldstrafe verurteilt.
Nach über drei Stunden Verhandlung steht die Strafe fest: Monika L. wird am Freitag vom Amtsgericht Tiergarten zur Zahlung von 1.800 Euro verurteilt und erhält zwei Monate Auto-Fahrverbot. Die Rentnerin hatte die Polizistin Nadine H., die auf dem Rad fuhr, im November 2016 in Karow erst von der Fahrbahn gedrängt und etwas später sogar leicht angefahren. Der Strafbefehl, den Monika L. akzeptierte, lautet: Nötigung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und Widerstand gegen eine Vollstreckungsbeamte.
Die Verhandlung ist vor allem deshalb interessant, weil sie überhaupt zustande kam – Fahrradfahrer*innen werden in Berlin täglich im Straßenverkehr genötigt, die Verfahren aber oft eingestellt. So war es zunächst auch in diesem Fall. Erst durch die Beschwerde der geschädigten Polizistin und die Berichterstattung der Medien hat die Generalstaatsanwaltschaft die Wiederaufnahme des Verfahren veranlasst.
Im November 2016 hatte Monika L. mit ihrem Opel Corsa zuerst die Polizistin Nadine H., die auf ihrem Fahrrad unterwegs war, bei einem Überholmanöver von der Straße gedrängt und sie aufgefordert den vorhandenen Radweg zu nutzen. Bei einem zweiten Zusammentreffen einige Minuten später verweigerte L. der Polizistin die Herausgabe von Autopapieren und Ausweis. Später gab die Frau an, die Polizistin habe keine Uniform getragen und sich zu keiner Zeit ausgewiesen.
Eine Uniform trug Nadine H. tatsächlich nicht: Sie war auf dem Weg zur Arbeit, hatte sich aber nach dem ersten Vorfall selbst in den Dienst versetzt. Ihren Polizeiausweis habe sie mehrmals gezeigt und fast die gesamte Zeit auch in der Hand gehalten, sagte Nadine H. aus.
Zunächst blockierte die Polizistin mit ihrem Fahrrad die Weiterfahrt der Rentnerin und informierte ihre Kolleg*innen. Als die Frau das Fahrrad beiseite schob, stellte Nadine H. sich selbst vor die Motorhaube. Monika L. fuhr trotzdem an und touchierte dabei die Schienbeine der Polizistin, ehe diese den Fahrtweg frei machte.
Jetzt ist es zwar zu einer Verurteilung gekommen. Die meisten bedrängten Fahrradfahrer*innen in Berlin besitzen jedoch weiterhin keinen Dienstausweis der Polizei. Nötigungen im Straßenverkehr und Pöbeleien bleiben auch für vorschriftsmäßig fahrende Radler*innen Alltag.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Krieg in der Ukraine
Geschenk mit Eskalation
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin
Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu
Er wird nicht mehr kommen
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin