Aus von Missbrauchsfonds: Missbrauchsbeauftragte fordert gesetzliche Regelung
Der Fonds für Opfer sexualisierter Gewalt steht vor dem Aus. Die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus fordert ein haushaltskonformes Nachfolgemodell.
Der 2013 gegründete Fonds sollte ursprünglich insbesondere Opfern sexueller Gewalt im familiären Kontext niedrigschwellig und unbürokratisch Hilfen gewähren. Inzwischen beteiligen sich auch Institutionen daran. Im März wurde bekannt, dass der Fonds auslaufen soll. Hintergrund ist Kritik des Bundesrechnungshofs an dem Fonds, aus dem Hilfen oftmals ohne klare zeitliche Vorgaben ausgezahlt werden. Anträge sollten nach der damaligen Aussage der Ampel-Regierung nur noch bis Ende August möglich sein.
In dieser Woche verschärfte sich die Lage nochmals: Auf der Internetseite des Fonds wurde am Dienstag mitgeteilt, dass wegen eines erhöhten Antragsaufkommens nur noch bis zum 19. März dieses Jahres eingegangene Erstanträge bewilligt werden können. Die verfügbaren Haushaltsmittel seien „vorzeitig erschöpft“. Im am Dienstag beschlossenen Haushaltsentwurf der Bundesregierung für dieses Jahr fehlen neue Mittel für den Fonds.
„Missbrauch hört nicht auf“
Claus kritisierte, dass trotz der unsicheren Lage des Fonds bei der Übergabe an die neue Bundesregierung kein Modell für eine künftige, haushaltskonforme Lösung vorgelegen habe. Es gehe um zwei Dinge, sagte Claus: Die finanziellen Mittel bereitzustellen und die Struktur der künftigen Hilfen rechtssicher neu aufzustellen.
Dennoch glaubt die Missbrauchsbeauftragte an eine Lösung in absehbarer Zeit. „Ich nehme Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) als eine Politikerin wahr, die verstanden hat, wie essenziell der Fonds für Betroffene ist“, sagte sie. Auch Berichte Betroffener zeigten immer wieder, wie sehr diese individuellen Leistungen das Leben Betroffener verbesserten. „Missbrauch hört nicht auf, deswegen müssen auch die Hilfen bleiben“, sagte sie.
Das noch kurz vor der Bundestagswahl in diesem Jahr beschlossene Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen stellt die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) auf eine gesetzliche Grundlage. Es tritt am 1. Juli in Kraft.
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