Aufschub für Heimschließung: Haasenburg hat keine Kinder mehr

Die umstrittenen Kinderheime sind geleert. Das Jugendamt holte die drei letzten Jugendlichen am Donnerstag mit der Polizei ab.

Verlassen: Wohnen muss in den Haasenburg-Häusern niemand mehr Bild: dpa

In den drei Heimen der Haasenburg GmbH sind seit Donnerstag keine Kinder mehr. Das Jugendministerium hatte die Schließung angeordnet und eine Frist bis zum Freitag gesetzt. Diese wird jetzt per Eilantrag der Haasenburg bis zum 10. Januar ausgesetzt. Die drei letzten Jugendlichen haben das Heim am Donnerstag verlassen.

Die drei wurden von Mitarbeitern des Landkreises Dahme-Spreewald im Auftrag des Jugendamts Lübben aus dem Heim Neuendorf am See in Obhut genommen. Dies sei in Abstimmung mit den zuständigen örtlichen Jugendämtern geschehen, berichtet Ministeriumssprecher Stephan Breiding. „Zwei sind bereits auf dem Weg zu einer neuen Einrichtung. Auch für den dritten ist eine in Aussicht.“

Der Schließungsbeschluss war der Haasenburg GmbH am 13. Dezember übergeben worden. Die Heimfirma wehrt sich nun juristisch. Anfang der Woche ging beim Verwaltunsgericht Cottbus ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ein. „Der Träger will die sofortige Vollziehbarkeit des Schließungsbeschlusses außer Kraft setzen“, berichtet Gerichtssprecher Gregor Nocon. Sollte ihm das gelingen, bleibt die Betriebsgenehmigung bis zu einer Entscheidung im „Hauptsacheverfahren“ in Kraft. Und das kann dauern.

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Doch auch um über diesen Eilantrag zu entscheiden braucht das Gericht ein paar Tage mehr Zeit. Die Gegenseite, sprich das Ministerium, muss Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Weil diese Stellungnahme einschließlich der „24 Bände umfassenden Verwaltungsvorgänge“ erst am Donnerstagabend um 19 Uhr bei Gericht einging, traf die zuständige Kammer des Gerichts eine sogenannte Zwischenentscheidung.

Stichtag: 10. Januar

Bis zum 10. Januar hat der Antrag der Haasenburg vorläufig aufschiebende Wirkung. Bis dahin soll das Ministerium von Maßnahmen zur Durchsetzung der Schließung – etwa der Verhängung eines Zwangsgeldes – absehen. Eine inhaltliche Aussage, ob die Schließung rechtens ist, ist damit nicht verbunden.

Wie berichtet, hatte sich Brandenburgs Bildungsministerin Martina Münch (SPD) zu diesem Schritt entschlossen, nachdem eine sechsköpfige Expertenkommission im November einen Untersuchungsbericht vorgelegt hatte. Seither haben die Jugendämter die verbliebenen Jugendlichen aus dem Heim geholt. Die Ministerin hatte die Kommission im Juni eingesetzt.

Anlass war der taz-Bericht „Der Horror am Waldrand“, in dem umstrittene Erziehungsmethoden umfangreich dokumentiert wurden. Bereits im Juli hatte Münch einen Neubelegungsstopp für die drei Heime in Neuendorf, Jessern und Münchberg erlassen, die zu diesem Zeitpunkt noch 114 Plätze boten. Seither schrumpfte die Zahl der untergebrachten Kinder kontinuierlich. Im August wurde der Standort Jessern geschlossen.

Nachdem Münch gelesen hatte, was die Expertenkommission nach Gesprächen mit ehemaligen Mitarbeitern und Bewohnern auf 120 Seiten zu Papier brachte, sah sie keine Alternative zu dem harten Schnitt. Der Bericht belege eindrücklich, dass das pädagogische Selbstverständnis in der Haasenburg „überwiegend von überzogenen, schematischen und drangsalierenden Erziehungsmaßnahmen auf Kosten der dort untergebrachten Jugendlichen geprägt ist“, sagt sie. Es bestehe eine latente Gefährdung der Jugendlichen, da diese „jederzeit mit unverhältnismäßigen körperlichen Zwangsmaßnahmen rechnen müssen“.

Die von dem Psychologen Martin Hoffmann geleitete Kommission hatte in ihrem Bericht erklärt, dass auch rechtlich zulässige Zwangsmaßnahmen in der Realität „höchst anfällig für Eskalation und Missbrauch“ seien, und eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, etwa jedem Jugendlichen eine Alarmknopf zu geben oder Antiaggressionsmaßnahmen ganz zu verbieten.

„Es gibt keine andere Konsequenz“

Auch ein Ausscheiden aller Führungskräfte, die länger als vier Jahre in den Einrichtungen beschäftigt sind, wurde angeregt. In der Summe, so die Ministerin, mache der Bericht klar, dass es nicht nur in einzelnen Punkten, sondern in nahezu allen Bereichen der Haasenburg-Heime erheblicher Reformen bedürfe. Diese, so Münch, seien „weder realistisch noch umsetzbar“. Auch die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie begrüßte die Schließung. Der Abschlussbericht lasse „aus unserer fachlichen Sicht keine andere Konsequenz zu“.

Die Haasenburg GmbH weist die Vorwürfe zurück. Der Geschäftsführer Jörg Klingohr erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa: „Es lag nie eine Kindeswohlgefährdung vor. Diese wird erst jetzt ermöglicht.“ Gegen ihren Willen seien die Kinder und Jugendlichen aus ihrer zuletzt vertrauten Umgebung herausgerissen worden.

Der Rechtsstreit über die Frage, ob der Entzug der Betriebsgenehmigung zu Recht geschah, kann Jahre dauern. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz knüpft an die Schließung von Heimen gewisse Bedingungen. Doch die Behörden sind auch zum Handeln gezwungen. „Wenn Informationen aus dem Untersuchungsbericht erkennen lassen, dass das Wohl der Kinder nicht gewährleistet ist, und ersichtliche Mängel nicht abgestellt werden können, dann muss das Ministerium die Betriebsgenehmigung entziehen“, sagt Jugendhilferechtsexpertin Theresia Höynck vom Institut für Sozialwesen der Universität Kassel. Zudem seien „im Bereich der Geschlossenen Unterbringung ganz besonders strenge Maßstäbe anzuwenden“.

Fakt ist, dass jetzt keine Jugendlichen mehr in den Heimen der Haasenburg GmbH sind.

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