Aufnahme Geflüchteter in Österreich: Die Zahlenakrobatik der ÖVP

Aus 5.000 unbegleiteten Minderjährigen werden 186: Wie sich das Innenministerium mit einer falschen Aufnahmestatistik schmückte.

Demonstrierende mit großem Banner das die Aufrschrift "Wier haben Platz! trägt

Am 17. Dezember 2020 demonstrierten Menschen in Wien für die Aufnahme von Geflüchteten aus Moria Foto: Tobias Steinmauer/imago

WIEN taz | Österreich habe 2020 über 5.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgenommen. Damit rechtfertigte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) kurz vor Weihnachten die Ablehnung der Regierung, Asylsuchende aus den Lagern auf Lesbos aufzunehmen.

Dieses Argument löst sich jetzt in Luft auf. Die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der liberalen Neos brachte nämlich die Wahrheit ans Licht. Nicht mehr als 186 Flüchtlinge unter 18 Jahren waren es tatsächlich, die vergangenes Jahr unbegleitet nach Österreich kamen und hier Schutzstatus erhielten.

Schon im Dezember widersprachen Experten der Aussage Nehammers. „Es kann sich unmöglich um 5000 unbegleitete Minderjährige handeln, die heuer in Österreich aufgenommen wurden, denn: Bis Ende Oktober sind heuer 1160 unbegleitete Kinder und Jugendliche nach Österreich gekommen und haben einen Asylantrag gestellt.“, so Christoph Riedl von der evangelischen Diakonie damals in einem Faktencheck für die Medien.

Die Zahlenakrobatik, die Österreichs humanitäre Leistung in bestmöglichem Licht präsentieren sollte, basiert auf missverständlichen Begriffen. Tatsächlich hat das Land im Vorjahr 5.730 Kindern und Jugendlichen rechtskräftig Schutz zuerkannt. Aber nur bei 186 handelte es sich tatsächlich um unbegleitete Minderjährige.

Laut international gängiger Definition sind das Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Eltern unterwegs sind und Schutz suchen. Nehammer schlug der Statistik aber auch 3.220 Kinder zu, die in Österreich als Kinder von Asylwerbern oder Asylberechtigten geboren wurden. Und weitere 2.314 sind laut offiziellen Zahlen des Innenministeriums in Begleitung ihrer Eltern gekommen.

Begrenztes Recht auf Familienleben

Die österreichischen Gesetze sehen Kinder von Flüchtlingen als Fremde, die nach ihrer Geburt einen Asylantrag stellen müssen, um im Lande bleiben zu können. Das ist unabhängig davon, ob die Eltern bereits einen legalen Aufenthaltsstatus genießen oder nicht. Laut Riedl werden heute noch Kinder von ehemaligen Bosnienflüchtlingen ohne Aufenthaltsstaus geboren.

Von den 186 tatsächlichen unbegleiteten Geflohenen, so die Anfragebeantwortung des Innenministers, waren 37 unter 14 Jahre alt. 19 von ihnen genießen jetzt Asylstatus, 18 subsidiären Schutz. 149 waren zwischen 14 und 18.

Dass sich die ÖVP-Regierungsmitglieder trotz Drängens des grünen Koalitionspartners und vieler ÖVP-Lokalpolitiker weigern, Kinder aus den Lagern auf Lesbos aufzunehmen, begründen sie auch mit dem drohenden Nachzug der Eltern.

Tatsächlich haben Minderjährige einen rechtlichen Anspruch auf Familienleben. Der erlischt allerdings mit dem Erreichen der Volljährigkeit. NGOs hegen den Verdacht, dass viele Asylverfahren von Kindern besonders in die Länge gezogen werden, damit dieser Fall eintritt.

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