Aufnahme geflüchteter Kinder: Wer kommen darf – und wer nicht
In griechischen Flüchtlingslagern leben tausende Kinder, die Hilfe brauchen. Die Bundesregierung will vorerst nur 50 von ihnen evakuieren.
Aber wer trifft die Entscheidung, welches Kind ausgeflogen wird – und welches nicht? Welche Kriterien gelten? Und warum dauert alles so lange? Die Antworten sind komplexer, als es scheint.
Der wichtigste Grund für die niedrige Zahl derer, die kommen dürfen, ist sicher der fehlende politische Wille. Die Bundesregierung will keinen Pull-Effekt auslösen, der andere Flüchtlinge dazu bringt, sich auf den Weg nach Europa zu machen. Ein anderer Grund sind aber die komplizierten Auswahlverfahren vor Ort. Dabei geht es im Wortsinne um Leben und Tod, die hygienischen Zustände in den Camps sind katastrophal – und das Corona-Virus ist eine ständige Bedrohung.
Es ist laut Experten gar nicht so leicht, Kinder für die Evakuierung auszusuchen. Es gehe um „komplexe Auswahlverfahren“, bei denen viele Punkte berücksichtigt werden müssten, sagt Remus. Viele Partner und Behörden seien beteiligt, viele Fakten müssten geprüft werden – „einschließlich einer zweifelsfreien Identifizierung und Gesundheitstests.“ Auch Unicef-Sprecher Rudi Tarneden verweist auf bürokratische Standards und Regeln, etwa Passdokumente, Infektionsstatus oder Quarantäneregelungen.
Enge Vorgaben
Die EU-Staaten geben zudem Kriterien vor, nach denen sie aufnehmen wollen. Diese engen Vorgaben müssten mit der großen Zahl hilfsbedürftiger Kinder zusammengebracht werden, sagt Tarneden. Deutschland bat zum Beispiel vor allem um unbegleitete Mädchen unter 14 Jahren – und um kranke und dringend behandlungsbedürftige Kinder. Die meisten Kinder in den Camps sind aber Jungen. Andere Staaten haben andere Kriterien.
Es gehe dabei immer auch um das Interesse der Kinder, betont UNHCR-Repräsentant Remus. „Wenn ein Kind zum Beispiel Verwandte in Schweden hat, dann empfehlen wir natürlich eine Aufnahme dort und nicht in Deutschland.“ Die Klärung solcher Fälle verzögere das Verfahren oft. Solche Verbindungen müssen zeitaufwändig recherchiert werden.
Für die freiwillige Verteilung von Flüchtlingen in der EU ist das Europäische Asyl-Unterstützungsbüro EASO zuständig. Es hat im vergangenen November ein Verfahren festgelegt, nach dem aus Seenot Gerettete von aus Italien in andere EU-Staaten weiter geleitet werden. Dies ist nun die Grundlage für ein neues Protokoll, das Kommission, EASO und das griechische Sekretariat für unbegleitete Minderjährige am Mittwoch für die Aufnahme aus Lesbos festgelegt haben.
Beteiligt sind neben dem EASO – das seinen Sitz in Malta hat, aber eine größere Mission in den Hotspots auf den griechischen Inseln unterhält – auch die UN-Migrationsagentur IOM, das Flüchtlingswerk UNHCR und die beiden Aufnahmestaaten Deutschland und Luxemburg.
„Maßgeblich ist Kindeswohl“
Die Staaten zeigen der Generaldirektion Inneres der EU-Kommission an, wie viele Aufnahmeplätze sie bereit stellen wollen. Die Kommission weist dann das EASO an, mit den griechischen Behörden und den UN-Agenturen dafür eine Auswahl zu treffen. „Maßgeblich dafür ist das Kindeswohl“, sagt EASO-Sprecher Anis Cassar. Auch er betont, dass geprüft werde, ob ein Kind familiäre Verbindungen in eines der Aufnahmeländer hat. Welche weiteren Kriterien eine Rolle spielen, werde derzeit noch festgelegt.
Das EASO schickt dann für Deutschland eine Liste mit 50 Namen nach Brüssel, die Kommission leitet diese an die nationale Asylbehörde, im Fall Deutschlands also an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), weiter. In diesem Punkt unterscheidet sich das Verfahren von anderen Aufnahmeoperationen – da bekommen die Aufnahmestaaten immer mehr Namen als sie Plätze bieten, so dass sie eine Auswahl treffen können.
In der Unions-Fraktion heißt es, dass griechischen Behörden und Hilfsorganisationen eben nur 50 Kinder benannt hätten. „Die Innenpolitiker der Union wollten nicht 50, sondern vornehmlich die kranken Kinder schnell aufnehmen“, sagt CDU-Innenpolitiker Armin Schuster. „Das wären mehr gewesen.“
Grundsätzlich ist an diesem Punkt des Verfahrens ein Sicherheitscheck vorgesehen. Bei Geheimdiensten wird abgefragt, ob die Aufnahmekandidaten womöglich Terror-Kontakte hatten. Ob diese Abfrage auch bei den Minderjährigen vorgenommen wird, ist laut Cassar noch offen.
Interview per Videoschalte
Danach werden die Kandidaten von Beamten der Asylbehörde der Aufnahmestaaten interviewt, also etwa Mitarbeitern des BAMF. Wegen der Corona-Krise sind die aber gerade nicht vor Ort.
Das EASO geht davon aus, dass die Interviews deshalb jetzt höchstwahrscheinlich per Videoschaltung stattfinden. „Dabei wird nach der persönlichen Geschichte gefragt, warum die Minderjährigen nach Griechenland kamen“, sagt Cassar. Diese Gespräche hätten den Charakter von „Vorab-Asylanhörungen“.
Danach entscheidet der Aufnahmestaat, also Deutschland, ob er der individuellen Einreise zustimmt. „Das klingt kompliziert, aber wir haben viele Mitarbeiter vor Ort und können sofort loslegen,“ sagt Cassar. Er schätzt, dass bei entsprechendem politischen Willen schon in einer Woche die ersten Minderjährigen nach Deutschland ausreisen könnten. Es werde hierfür wohl ein Flugzeug gechartert.
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