Auf Shoppingtour mit dem Smartphone: Schnell, bequem – und gut überwacht
Payback will ab Herbst eine App einsetzen, mit der Kunden bezahlen können. Damit haben neue Akteure Zugriff auf Kundendaten.
Das Unternehmen ist bisher vor allen durch seine Kundenkarte, die es mittlerweile auch als App gibt, bekannt. Käufer lassen damit ihren Einkauf registrieren und können die dafür gutgeschriebenen Punkte später gegen Prämien, etwa Haushaltsgegenstände, eintauschen. Mit den Kundenkarten gewinnt das Unternehmen einen detaillierten Einblick in das Kaufverhalten der Nutzer – je mehr Händler teilnehmen, desto detaillierter.
Nun hat das Unternehmen im Juni eine Pilotphase gestartet und der Kundenkarten-App eine Bezahlfunktion hinzugefügt. Ab Herbst soll das System groß ausgerollt werden, dann sollen Kunden unter anderem bei Rewe, Kaufhof und Alnatura mit der Smartphone-App zahlen können.
Oliver Bohl kümmert sich bei Payback um das Digitale. Seine Prognose: „Ein großer Teil der Kunden wird auf das Smartphone umschwenken.“ Und wer schon per Smartphone Punkte sammelt, so die Strategie des Unternehmens, für den ist es attraktiv, auch gleich damit zu zahlen. Zwei Vorgänge in einem, weniger Kramen für den Kunden, weniger Zeitaufwand für den Händler.
Zielgruppe sind daher vor allem die bundesweit 28 Millionen Kunden, die nach Unternehmensangaben Payback bereits nutzen – das ist fast jeder zweite Deutsche über 18 Jahre. „Ein leichter, gewohnter Einstieg“ formuliert es Bohl. Die Kunden vertrauen dem Anbieter und kennen das System, was die Hemmschwelle senkt.
Zu viele Anbieter
Die Hoffnungen von Payback, dem Zahlen per Smartphone hierzulande zum Durchbruch zu verhelfen, könnten noch aus einem anderen Grund in Erfüllung gehen. Denn dass hiesige Kunden die Bezahl-Apps meiden, hat vor allem eine Ursache: „Ein großes Manko, das dazu beiträgt, dass sich Mobile Payment noch nicht durchsetzt hat, ist, dass es eine große Vielfalt an Anbietern gibt“, sagt Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Barbara Steinhöfel
Für Nutzer ist das in der Theorie positiv – haben sie doch die Wahl zwischen vielen unterschiedlichen Apps. In der Praxis ist es jedoch unpraktisch: So funktionieren viele Anwendungen nur bei einzelnen Händlern.
Auch Steinhöfel sieht Payback im Vorteil: „Bei Verbrauchern, die Payback ohnehin als Rabattkartensystem auf dem Smartphone nutzen, ist es gut möglich, dass sie auch die Zahlungsfunktion verwenden.“ Das Problem: Für die Nutzer muss das Zahlen per Smartphone nicht unbedingt positiv sein.
Denn es treten – im Unterschied zum Bezahlen per Karte – neue Akteure in die Verwertungskette ein. Bei einer Kartenzahlung ist in der Regel die Bank, gegebenenfalls auch noch ein Kreditkartenunternehmen beteiligt. Beide nutzen die Daten zu Abrechnungszwecken und nicht dafür, Kunden mit Werbung zu versorgen oder deren Daten weiterzuverkaufen. Anders bei Anbietern von Zahlungs-Apps.
Dazu kommt: Bei der Nutzung einer App lassen sich deutlich mehr Daten sammeln als beim Zahlen per Karte, mehr als bei der Barzahlung sowieso. So räumt sich die Payback-App unter anderem das Recht ein, die WLAN-Verbindungen abzurufen, den Standort, basiert auf GPS- und Netzwerkdaten, zu bestimmen sowie auf die Kontakte zuzugreifen, auch wenn diese Funktion nach Unternehmensangaben nicht mehr genutzt wird. „Hier steckt ein Anbieter dahinter, der ganz klar die Datensammlung im Fokus hat“, sagt Verbraucherschützerin Steinhöfel. Bezahl-Apps von Händlern wie Marktkauf, Edeka und Netto räumen sich ähnliche Rechte ein.
Optimal für Werbekampagnen
Was sich bereits mit den Standortdaten anfangen lässt, erklärt Bohl an einem Beispiel: Ein Kunde tankt immer an einer bestimmten Tankstelle. Auf dem Weg, den er dorthin zurücklegt, befindet sich ein Supermarkt, der an dem Payback-System teilnimmt. Den hat der Kunde aber noch nie angesteuert. In der Folge könnte er daher einen Coupon für diesen Supermarkt erhalten.
Nutzern, die trotz Datenschutzbedenken per Smartphone zahlen wollen, rät Steinhöfel daher, die Rechte, die die App sich einräumt, zu überprüfen und gegebenenfalls einzuschränken. Bei Android-Telefonen beispielsweise geht das ab Version 6. Außerdem sollten Nutzer auf den Sitz des Diensteanbieters achten. Ist der Sitz in Europa, dann ist es für Nutzer realistischer, Ansprüche gegebenenfalls durchsetzen zu können.
Anders als bei so manchem Konkurrenten – zum Beispiel Googles Dienst Android Pay oder Apple Pay. Beide Dienste werden derzeit noch nicht für Deutschland angeboten. Apple hat sein Bezahlsystem allerdings nach dem Start in den USA im letzten Jahr auch in Großbritannien und damit im ersten europäischen Land eingeführt.
Dass das Zahlen per Smartphone – zumindest in der Theorie – nicht ins Datensammeln münden muss, zeigen Apps, mit denen Kunden per Bitcoin, eine virtuelle Währung, zahlen können. In der Praxis ist das allerdings kaum brauchbar: Nur wenige Händler akzeptieren Bitcoins, und durch starke Kursschwankungen würde ein Einkauf mitunter einer spekulativen Anlage gleichen.
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