Asylrechtsverschärfung in Österreich: Jetzt mit „Notstand“
Abriegeln und Abschieben: Während am Brenner Grenzkontrollen und ein Zaun vorbereitet werden, beschließt das Parlament harte Asylgesetze.
dpa/rtr | Österreich kann in der Flüchtlingskrise künftig einen „Notstand“ ausrufen. Als Folge hätten Schutzsuchende kaum mehr eine Chance auf Asyl. Das ist die Konsequenz der Novellierung des Asylrechts, die das österreichische Parlament am Mittwoch mit deutlicher Mehrheit beschlossen hat.
Der „Notstand“ wird definiert als Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit. Ein entsprechender Beschluss der Regierung muss vom Parlament erneut gebilligt werden.
In diesem Fall würden nur noch Asylanträge von bestimmten Flüchtlingen angenommen. Dazu gehören Menschen, die in Österreich enge Verwandte haben, unbegleitete Minderjährige und Frauen mit Kleinkindern. Alle anderen würden in die Nachbarländer zurückgeschoben. Ein „Notstand“ ist zunächst auf sechs Monate begrenzt, kann aber auf bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Österreich bereitet sich außerdem auf eine Abriegelung der Grenze zu Italien am Brenner-Pass vor. Dazu gehöre auch der Bau eines 400 Meter langen Grenzzaunes, wurde Landespolizeidirektor Helmut Tomac am Mittwoch von der Tiroler Tageszeitung zitiert. Der Bau des Zaunes werde derzeit vorangetrieben.
Ob die Gitterflächen eingehängt werden, hänge jedoch „von der Kooperationsbereitschaft Italiens“ ab. Die Kontrollen am Brenner könnten jederzeit rund um die Uhr starten, sagte Tomac. Die Polizei sei vorbereitet, derzeit bestehe die Notwendigkeit aber noch nicht.
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