Aserbaidschan-Affäre: Ex-CDU-Politiker Axel Fischer schuldig gesprochen
Geldzahlungen, geschönte Reden: Ein Gericht verurteilte den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Axel E. Fischer wegen Bestechlichkeit auf Bewährung
dpa | Im Korruptionsprozess um den Kauf von Parlamentariern durch Aserbaidschan hat das Münchner Oberlandesgericht (OLG) den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Das Gericht schloss sich der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft an, die Fischer der Bestechlichkeit von Mandatsträgern überführt sah. Die Anklage hatte eine längere Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädiert hatte.
Laut mündlicher Urteilsbegründung ist das Gericht überzeugt, dass Fischer als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (Pace) über Jahre hinweg mehrere Zehntausend Euro in bar für pro-aserbaidschanisches Verhalten erhielt. Ein Teil der Zahlungen soll geflossen sein, bevor dies strafbar war. Im Gegenzug habe Fischer, der von 2010 bis 2018 in der Pace tätig war, positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente weitergeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft stützte sich in dem aufwendigen Verfahren auf zahlreiche Indizien.
Fischer, der seit dem 22. Dezember in Untersuchungshaft saß, kommt mit dem Urteil auf freien Fuß. Das Gericht hatte ihn zuvor in Haft genommen, weil er wiederholt nicht zu Verhandlungen erschienen war. Der Haftbefehl ist nun aufgehoben, erklärte der Vorsitzende Richter Jochen Bösl.
Zudem entzog das Gericht Fischer für zwei Jahre das passive Wahlrecht. Er darf in dieser Zeit weder in ein Parlament noch in ein öffentliches Amt gewählt werden. Die Anklage hatte gefordert, ihm für drei Jahre sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht abzuerkennen. Außerdem muss Fischer 12.000 Euro an die Stiftung Opferhilfe zahlen – deutlich weniger als die von der Anklage geforderten 80.000 Euro.
Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt, hatte alle Vorwürfe bis zuletzt bestritten: Er habe keine finanzielle oder sonstige Zuwendungen für pro-aserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe niemals seine Stimme „verkauft“. Die Verteidigung hatte die Strafforderung der Anklage als völlig unverhältnismäßig bezeichnet. Ohnehin seien es nur „vermeintliche Indizien“, die die Generalstaatsanwaltschaft zusammengetragen habe. Zentrale Zeugenaussagen seien gelogen gewesen. Das Gericht folgte alldem in seinem Urteil allerdings nicht – es nannte im Gegenteil Angaben Fischers und auch seiner Frau nicht glaubhaft.
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