Polizist:innen müssen im Dienst ein Namensschild tragen. Der Entscheid des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Entwicklung hin zu einer bürgerfreundlichen Polizei.
Wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 3.500 Menschen erhält ein ehemaliger KZ-Wärter eine fünfjährige Haftstrafe. Nach Auffassung des Gerichts war der 101-jährige Mann ein „willfähriger Helfer“ des NS-Regimes6
Die Pflegerin Ines R. wurde wegen Mordes verurteilt. Zu oft im Prozess und der Berichterstattung darüber wirkte es so, als hätten äußere Umstände sie dazu getrieben.