Ab jetzt dürfen Diesel der Abgasnorm 4 und schlechter nicht mehr in die Umweltzone in Stuttgart fahren. Ausnahmen gibt es unter anderem für Handwerker.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Urteilssprechung zu Fahrverboten vertagt. Es sieht zwar Handlungsbedarf, will aber auch Verhältnismäßigkeit wahren.