„Auch bei uns gilt jordanisches Recht“
In Deutschland gilt grundsätzlich deutsches Recht. Aber in Fällen mit „Auslandsbezug“ kann auch das dortige Recht angewandt werden, zum Beispiel bei Immigranten, die in Mehrehe leben: Ein Interview mit dem Rechtswissenschaftler Mathias Rohe über die Anwendung islamisch geprägten Rechts