Ein Gericht erklärt den Beschluss der EU-Kommission zur Coronabeihilfe für die Fluggesellschaft für nichtig. Denn: Das Insolvenzverfahren lief schon vor der Pandemie.
Der Konzern habe Käufer sittenwidrig geschädigt, urteilt der Bundesgerichtshof. Aber die bisherige Nutzungszeit könne sich der Hersteller auf Rückzahlungen anrechnen lassen