Die Staatsanwaltschaft hat sich im Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann im KZ Stutthof im Plädoyer für eine Haftstrafe von drei Jahren ausgesprochen
Eine Hamburger Schülerin darf sich verschleiern, weil ein Verbot nicht geregelt ist. Berlin sieht vorerst keinen Grund, das eigene Schulgesetz zu verschärfen.