■ Bundesverwaltungsgericht untersagt rituelle Schächtung / Religionsfreiheit nicht verletzt, weil Schlachten ohne Betäubung im Koran nicht zwingend vorgeschrieben
■ Bundesverfassungsgericht erteilt Bundesregierung einen Rüffel, bestätigt aber die Rechtmäßigkeit der EG-Fernsehrichtlinie / Einzig die Quotenregelung ist ungültig
■ Biehle sieht keinen Vergleich von Verfassungsgericht und Volksgerichtshof / Auf den Zusammenhang käme es an / Ministerium prüft Stellungnahme des Generals