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BGH befangen?

■ Anwälte klagen, daß Richter ihren Mandanten Mielke nicht leiden mögen

Berlin (dpa) – Im Revisionsverfahren um die Verurteilung des ehemaligen Stasi-Chefs Erich Mielke wegen des doppelten Polizistenmordes von 1931 hat die Verteidigung gestern am Mittwoch nachmittag die Richter des Bundesgerichtshofs als befangen abgelehnt. Die Anwälte des 87jährigen begründeten dies damit, daß die Richter des 5. Strafsenats Mielke ablehnend gegenüberstünden. Sie hätten in zwei Entscheidungen die „klare Tendenz“ zum Ausdruck gebracht, daß sie Mielke nicht respektierten. Mielkes Verteidiger monierten unter anderem, daß sich das Gericht geweigert hatte, den Prozeß bis zur Bestellung eines Betreuers für Mielke auszusetzen.

Die angesprochenen Entscheidungen stehen in Zusammenhang mit der Verhandlungsfähigkeit Erich Mielkes im Revisionsverfahren. Die Bundesrichter müssen nun über das Ablehnungsgesuch entscheiden. In der ersten Instanz war Mielke im Polizistenmord- Prozeß zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten den Bundesgerichtshof angerufen.

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